Die Schweiz ist eines der einzigen OECD Länder ohne staatliche Parteienfinanzierung. Die Parteien sind daher auf Spenden und Mitgliederbeiträge angewiesen. Angesichts dieser grundsätzlichen Offenheit gegenüber Parteispenden;

In Anbetracht der ethischen Anforderungen der Grünen für Parteispenden;

Angesichts der zahlreichen Vorschläge der Grünen für klarere Regeln zu Gunsten einer transparenten Parteienfinanzierung;

In Anbetracht der Empfehlungen 2003/4 des Ministerkomitees des Europarats an die Mitgliedsstaaten bezüglich gemeinsamer Regeln gegen Korruption bei der Parteien- und Wahlkampffinanzierung;

Ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen zur Transparenz in der Politikfinanzierung (Art. 76b ff. BPR); 

verabschieden die GRÜNEN Schweiz die vorliegenden finanzethischen Richtlinien.

Regel Nr. 1: Offenlegung der Jahresrechnung

Die GRÜNEN veröffentlichen jedes Jahr ihre Gewinn- und Verlustrechnung sowie ihre Bilanz nach der Genehmigung durch die Delegiertenversammlung. Diese Dokumente sind auf elektronischem Weg öffentlich zugänglich.

Regel Nr. 2: Offenlegung der Erträge von eidg. Abstimmungs- und Wahlkampagnen

Im Einklang mit dem Bundesgesetz über die politischen Rechte melden die GRÜNEN Schweiz der eidg. Finanzkontrolle Erträge von eidg. Abstimmungs- und Wahlkampagnen mit einem Budget über 50’000 CHF. Kampagnenbezogene Spenden über 15’000 CHF werden dabei einzeln ausgewiesen, einschliesslich Betrag, Name und Wohnort resp. Firmensitz der Spenderin oder des Spenders. Die eidg. Finanzkontrolle ist gesetzlich dazu verpflichtet, obige Angaben auf ihrer Website zu publizieren. 

Regel Nr. 3: Offenlegung der Spendernamen von natürlichen & juristischen Personen

Die GRÜNEN veröffentlichen die Namen natürlicher & juristischer Personen, welche der Partei eine Spende im Wert von mehr als CHF 10‘000 pro Jahr zukommen lassen. Diese Liste ist für die Öffentlichkeit auf elektronischem Weg zugänglich. Für die Spende wird eine Vereinbarung zwischen den GRÜNEN und den Spender*innen geschlossen.

Regel Nr. 4: Voraussetzungen für die Annahme einer Spende von einer natürlichen Person

Die Geschäftsleitung vergewissert sich der Rechtmässigkeit von Spenden natürlicher Personen, insbesondere wenn diese sehr hoch sind und wenn es sich um ein Vermächtnis handelt. Wenn der Ursprung der Gelder zweifelhaft ist, lehnt die Geschäftsleitung die Spende ab.

Regel Nr. 5: Formale Voraussetzungen für die Annahme einer Spende von einer juristischen Person

Juristische Personen, welche den GRÜNEN eine Spende von mehr als CHF 10‘000 zukommen lassen wollen, erklären sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden:

  1. Der Name der Spenderin beziehungsweise des Spenders und der Betrag werden in der Jahresrechnung der GRÜNEN explizit aufgeführt.
  2. Die juristische Person muss den Betrag in ihrer eigenen Rechnung auf zugängliche Weise für ihre Revisionsorgane und ihre Mitglieder benennen und auf transparente Weise über ihre gesamten Spenden an politische Parteien Auskunft erteilen.

Regel Nr. 6: Ethische Voraussetzungen zur Annahme einer Spende von einer juristischen Person

Die Annahme einer Spende von einer juristischen Person ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:

  1. Die Spende darf die Unabhängigkeit und die Positionsbezüge der GRÜNEN nicht beeinflussen.
  2. Die Annahme der Spende darf der Glaubwürdigkeit der GRÜNEN nicht schaden.

Der Entscheid der Geschäftsleitung wird dem Vorstand mitgeteilt. Sollte der Entscheid von einem Vorstandsmitglied angefochten werden, entscheidet der Vorstand in letzter Instanz.

Regel Nr. 7: Keine anonymen oder ausländischen Spenden

Die GRÜNEN Schweiz lehnen anonyme Spenden sowie Spenden aus dem Ausland (ausser von Auslandschweizer*innen) ab. Ist die Rückzahlung einer solchen Spende nicht möglich oder mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden, leiten die GRÜNEN Schweiz die Spende an die dafür vorgesehene Stelle des Bundes weiter. 

Regel Nr. 8: Finanzielle Unabhängigkeit der GRÜNEN

Um die Unabhängigkeit der GRÜNEN zu wahren, werden die Einnahmen aus Spenden von mehr als CHF 10‘000 von juristischen Personen für zeitlich befristete Projekte und Kampagnen verwendet. Diese Beträge werden also für spezifische, nicht wiederkehrende Massnahmen verwendet und offengelegt.