Zweitwohnungsinitiative – Rechtsunsicherheit bleibt
Die Grünen kritisieren, dass die Verordnung zur Zweitwohnungs-Initiative erst Anfang 2013 in Kraft tritt. Positiv bewerten sie, dass es nun doch Einschränkungen bei der Umnutzung bestehender Bauten gibt, wie sie dies gefordert hatten. Nun gilt es, zügig die gesetzlichen Grundlagen schaffen und darin flankierende Massnahmen für betroffene Regionen sowie ein griffiges Monitoring festzuschreiben.
Der Bundesrat hat heute Mittwoch darüber informiert, wie er die Zweitwohnungsinitiative umsetzen will. Die Grünen kritisieren, dass die Verordnung erst am 1. Januar 2013 in Kraft tritt – dies wird zu grosser Rechtsunsicherheit führen. Es ist zudem ein Bewilligungs-Chaos zu erwarten mit vielen Einsprachen und Beschwerden, über welche die Gerichte entscheiden müssen. Überdies werden das lokale Gewerbe nicht in der Lage sein, den Ansturm auf den Bau von Zweitwohnungen zu bewältigen.
Bestehende Bauten einbeziehen
Die Grünen begrüssen, dass bestehende Wohnungen nun doch einbezogen werden und versucht wird, die Umgehung der Initiative zu bekämpfen. Dies war eine zentrale Forderung der Grünen in der Anhörung im vergangenen Frühjahr.
Monitoring – jetzt erst recht
Die Absicht des Bundesrats, das Ausführungsgesetz rasch auszuarbeiten, wird von den Grünen begrüsst. In diesem Zusammenhang wird es jedoch von Bedeutung sein, dass für die betroffenen Regionen flankierende Massnahmen zur Anwendung kommen. Ausserdem braucht es ein regelmässiges „Monitoring Zweitwohnungsbau“. Nur so kann die Wirksamkeit der Umsetzung überprüft werden. Die Grünen werden in der Beratung des Gesetzes im Parlament alles daran setzen, entsprechende Regelungen zu erreichen.