Die Grünen unterstützen die rasche Erarbeitung des Gesetzes für die Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative. Damit soll bald Rechtssicherheit geschaffen werden für innovative und nachhaltige Beherbergungsformen in Berggebieten, welche die Landschaft schonen und für warme Betten sorgen. Das ist ganz im Sinn der Zweitwohnungs-Initiative.

Allerdings können die Grünen dem aktuellen Gesetzesentwurf nicht zustimmen, weil er in wesentlichen Punkten der Zweitwohnungs-Initiative widerspricht und damit den Volkswillen verletzt. Die Grünen fordern deshalb den Bundesrat auf, dem Parlament eine verfassungskonforme Vorlage zu präsentieren. Sie fordern insbesondere, dass:

  • Wohnungen in bestehenden Bauten nur ausnahmsweise wie etwa bei einem Todesfall in Zweitwohnungen umgewandelt werden dürfen, wobei die Nutzfläche nicht vergrössert wird;
  • nach 25 Jahren Hotels nicht unbeschränkt in Zweitwohnungen umgewandelt werden können, sondern nur höchstens 20 Prozent der Fläche für Zweitwohnungen verkauft werden dürfen. Dies führt nicht zu neuen Bauten und schafft dennoch einen Anreiz, weiter in ein Hotel zu investieren, anstatt es verlottern zu lassen;
  • die Befolgung des Gesetzes konsequent kontrolliert wird. Die Im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Kontrollmassnahmen und Sanktionen reichen nicht, um gesetzeswidrige Umgehungen zu verhindern.

Grüner Erfolg: Monitoring im Zweitwohnungs-Gesetz
Im Zweitwohnungs-Gesetz ist unter anderem vorgesehen, dass die Wirkung des Gesetzes überprüft wird. Dies hatten die Grünen bereits nach dem Abstimmungserfolg der Zweitwohnungs-Initiative im März 2012 gefordert. Sollte dieses „Monitoring Zweitwohnungen“ ergeben, dass das Gesetz systematisch umgangen wird und die Ziele der Initiative nicht erreicht werden, muss das Gesetz entsprechend angepasst und verschärft werden.