Bundesrat und Kommission sind vor der Versicherungslobby eingeknickt: Sie hebeln zu Lasten der Versicherten zentrale Grundsätze des Vertragsrechts aus. Kurz vor den Wahlen krebst die FDP teilweise zurück. Ihr Kurswechsel ist aber nur glaubwürdig, wenn sie auch die Rückweisung unterstützt.
Regula Rytz, Nationalrätin BE

Das geltende Gesetz über den Versicherungsvertrag ist uralt und benachteiligt die Versicherten gegenüber den Versicherungen. Die Änderung des Gesetzes hätte die Stellung der Versicherten verbessern sollen. Bundesrat und Wirtschaftskommission (WAK) haben dieses Ziel aber ins Gegenteil verkehrt.

Besonders stossend: Versicherungen könnten künftig die Vertragsbedingungen einseitig anpassen. Das widerspricht zentralen Grundsätzen des Vertragsrechts und benachteiligt die Versicherten massiv: Sie würden gezwungen, die neuen Bedingungen zu akzeptieren oder die Versicherung zu wechseln. Gerade bei Lebensversicherungen und Zusatzversicherungen bei den Krankenkassen haben ältere Menschen kaum eine Chance, bessere Bedingungen zu erhalten. Eine Krankenzusatzversicherung kann nur wechseln, wer jung und gesund ist.

Kurz vor den Wahlen im Herbst 2019 hat die FDP nun kalte Füsse bekommen. Nach heftigem öffentlichem Druck will sie nun doch auf die Ermächtigung der Versicherungen zur einseitigen Vertragsänderung verzichten. Dass die FDP plötzlich ihr Herz für den Schutz der Bürger*innen und Konsument*innen entdeckt hat, ist erfreulich. Der Rückzieher ist aber nur glaubwürdig, wenn sie am Donnerstag auch die Rückweisung unterstützt. Nur so kann das hundertjährige Gesetz im Geist der Fairness für die Zukunft erneuert werden. Die GRÜNEN setzen sich dabei für zahlreiche weitere Korrekturen ein.