Die Schweiz bewegt sich bei der Gleichstellung im Schneckentempo. Damit mehr Frauen in Führungsetagen vertreten sind, braucht es eine verbindliche Mindestquote. Eine Zielquote ohne Sanktionsmöglichkeiten ist ungenügend.
Regula Rytz, Nationalrätin BE

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Modernisierung des Aktienrechts verabschiedet. Unter anderem schlägt er vor, den Frauenanteil in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen grosser, börsenkotierter Gesellschaften bei mindestens 30 bzw. 20 Prozent festzulegen. Werden diese Minimalwerte nicht eingehalten, soll die Aktiengesellschaft verpflichtet werden, im Vergütungsbericht die Gründe anzugeben und Massnahmen zur Verbesserung darzulegen. Damit die Mindestquote Wirklichkeit wird, braucht es aus Sicht der Grünen jedoch griffige Sanktionen für jene, die den Mindestanteil Frauen nicht erfüllen.

Die bessere Vertretung von Frauen in den Führungsetagen von Unternehmungen ist ein altes Anliegen der Grünen. Jahrelang wollte der Bundesrat nichts von einer verbindlichen Regelung wissen. Doch langsam kommt Bewegung in die Sache und er macht heute kleine Schritte. In Basel-Stadt wurde 2014 aufgrund von Vorstössen vom Grünen Bündnis eine Geschlechterquote für öffentliche Unternehmungen vom Volk angenommen.