Ein Erfolg für die Grüne Wirtschaft, für das Klima und die Artenvielfalt: Im Umweltschutzgesetz wird der Import von besonders umweltschädlichen Rohstoffen wie Holz aus Regenwaldabholzung endlich geregelt.
Bastien Girod, Nationalrat ZH, Mitglied UREK

In der heutigen Schlussabstimmung zum Umweltschutzgesetz hat sich das Parlament dafür ausgesprochen, das Inverkehrbringen von kritischen Rohstoffen besonderen Anforderungen zu unterstellen. Der Bundesrat hatte eine solche Regelung speziell für Holz und Holzerzeugnisse bereits 2014 im Rahmen seines Gegenvorschlags zur grünen Initiative für eine «Grüne Wirtschaft» vorgeschlagen. Der Gegenvorschlag wurde damals vom Parlament aber abgelehnt.

Konkret wird das Inverkehrbringen von illegal geschlagenem Holz endlich verboten, wie es Maya Graf bereits 2002 in einem Vorstoss gefordert hatte. Zudem erhält der Bundesrat die Kompetenz, auch für den Import von weiteren kritischen Rohstoffen wie beispielsweise Palmöl besondere Nachhaltigkeitsanforderungen festzulegen. Dieser Punkt war ebenfalls Teil des Gegenvorschlags zur Initiative für eine «Grüne Wirtschaft» gewesen.

Die GRÜNEN begrüssen zudem, dass die vom Bundesrat beabsichtigte Streichung der Herkunftsdeklaration für Holz von den Räten abgelehnt wurde. So können sich Konsument*innen für Holz aus der Schweiz entscheiden.