Die Grünen begrüssen die Änderung des Adoptionsrechts im Zivilgesetzbuch. Sie trägt den heutigen Normen und Lebensstilen Rechnung und schafft die Voraussetzungen für eine Adoption zum Wohle des Kindes.

Die Grünen bedauern zwar, dass für gleichgeschlechtliche Paare nach wie vor nicht die gleichen Rechte gelten wie für Ehepaare. Angesichts des dringenden Handlungsbedarfs für das Kindswohl begrüssen die Grünen aber den heutigen Entscheid des Nationalrats im Sinne eines ersten Schritts in die richtige Richtung. Die Grünen bleiben dran und werden sich weiterhin einsetzen für gleiche Rechte, die nicht von der sexuellen Orientierung oder der gewählten Form des Zusammenlebens abhängt.