Die Grünen sind erleichtert, dass die Stimmbevölkerung die Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge abgelehnt und damit den Rentenklau gestoppt hat. Die Angstkampagne der Gegnerschaft, wonach die 2. Säule ohne eine Senkung des Umwandlungssatzes nicht mehr finanzierbar gewesen wäre, hat glücklicherweise nicht gewirkt. Die Grünen werten diesen Volksentscheid als ein Zeichen der Solidarität zwischen den Generationen sowie als ein Bekenntnis zum Altern in Würde ohne finanziellen Sorgen. Eine Senkung des Umwandlungssatzes hätte gerade Leuten mit bescheidenen Einkommen grosse finanzielle Einbussen gebracht.

Es ist unbestritten, dass Handlungsbedarf besteht. Die Grünen werden sich dafür einsetzen, dass die Verwaltungskosten massiv verringert werden, weil so viel mehr Geld eingespart werden kann als mit einer Senkung des Umwandlungssatzes. Es ist die Rede von acht bis zehn Milliarden Franken Sparpotenzial. Die Grünen verlangen auch, dass die Gewinnausschüttung geregelt wird. Die Gewinne müssen in die Taschen der Versicherten anstatt in die Taschen der Versicherungen fliessen. Deshalb verlangen die Grünen die Einführung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde.

Chance für Tierschutz verpasst
Die Grünen bedauern, dass das Tierschutzgesetz nicht konsequent angewendet werden kann dank der schweizweiten Einführung des Tierschutzanwaltes. Ein Ja hätte einer angemessenen, umsetzbaren und finanzierbaren Lösung den Weg geebnet. Nun sind die Kantone gefordert, sich ein Beispiel am Kanton Zürich zu nehmen und selbst einen Tierschutzanwalt oder eine Tierschutzanwältin einzuführen. Denn in Zürich bewährt sich diese Institution seit Jahren erfolgreich.

Die Annahme des Verfassungsartikels bedeutet ein klares Votum der Bevölkerung für eine Regelung der Forschung am Menschen. Die Grünen werden sich in der kommenden Gesetzesberatung mit aller Kraft dafür einzusetzen, dass die Schranken eng gesetzt werden. Denn für die Grünen ist klar, dass der Schutz der Menschenwürde immer über der Forschungsfreiheit stehen muss.