Der Bundesrat knickt beim Migrationspakt ein, statt selbstbewusst zum unter Schweizer Führung verhandelten Pakt zu stehen. Dieser schafft erstmals eine gemeinsame Gesprächsbasis zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielländern. Das dämpft die illegale Migration und stärkt die Grundrechte der Migrant*innen.
Balthasar Glättli, Nationalrat ZH

Die Forderung nach einer Abstimmung über den rechtlich unverbindlichen Migrationspakt ist falsch, die Kompetenz dazu liegt nach Bundesverfassung Art. 184 Abs. 1 beim Bundesrat. Wenn nun gewisse Kreise sogar eine Volksabstimmung fordern, sei daran erinnert, dass die Stimmberechtigten 2012 mit 75 Prozent Nein-Stimmen die SVP-Initiative «Staatsverträge vors Volk» abschmetterten. Selbst nach dieser extrem weitgehenden Initiative hätte der Migrationspakt nicht den Stimmberechtigten vorgelegt werden müssen.