Migrationspakt: Zögern und zaudern ist fehl am Platz
Balthasar Glättli zum Entscheid des Bundesrats, sich noch nicht definitiv zum globalen Migrationspakt der UNO zu äussern
Die Forderung nach einer Abstimmung über den rechtlich unverbindlichen Migrationspakt ist falsch, die Kompetenz dazu liegt nach Bundesverfassung Art. 184 Abs. 1 beim Bundesrat. Wenn nun gewisse Kreise sogar eine Volksabstimmung fordern, sei daran erinnert, dass die Stimmberechtigten 2012 mit 75 Prozent Nein-Stimmen die SVP-Initiative «Staatsverträge vors Volk» abschmetterten. Selbst nach dieser extrem weitgehenden Initiative hätte der Migrationspakt nicht den Stimmberechtigten vorgelegt werden müssen.