Auch die WBK-N tut sich schwer, endlich konsequente Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit zu beschliessen. Der Verfassungsauftrag zur Lohngleichheit ist älter als ich, wie lange will die bürgerliche Mehrheit noch warten? Wir setzen uns weiterhin für ein griffiges Gleichstellungsgesetz ein.
Aline Trede, Nationalrätin BE

Die Kommission für Wirtschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats hat bei der gestrigen Beratung des Gleichstellungsgesetzes nach langer Behandlung den Kurs des Ständerats bestätigt. Die Bürgerlichen haben mit ihren zahlreichen Verwässerungsversuchen erneut gezeigt, dass sie die Lohngleichheit als wünschenswertes «Zückerli», nicht aber als gesellschaftliche Pflicht betrachten. Diese Haltung ist für die GRÜNEN inakzeptabel. Sie werden in der weiteren Beratung weiterhin mit Nachdruck konsequente Lohnkontrollen und griffige Massnahmen bei Missachtung des Grundsatzes der Lohngleichheit fordern. Zudem setzten sie sich dafür ein, dass auch die Unternehmen, die nicht zur Lohnkontrolle verpflichtet sind – also 99 Prozent der Unternehmen in der Schweiz – transparent über ihre Lohnpolitik informieren.

Die GRÜNEN werden am 22. September anlässlich der nationalen Kundgebung für Lohngleichheit #ENOUGH18 auch auf der Strasse ein starkes Zeichen für die Lohngleichheit setzen.