Konsequenter Schutz von Natur und Umwelt
An ihrer Fraktionssitzung haben sich die Grünen heute schwergewichtig mit der Umwelt auseinandergesetzt. Gleich drei gewichtige Vorlagen standen zur Debatte: CO2 Gesetz, Verbandsbeschwerderecht und Natur- und Heimatschutzgesetz. Die Grünen fordern in allen drei Bereichen einen konsequenten Schutz der Umwelt und das Einhalten bestehender Gesetze.
Dass die Grünen es ernst meinen mit dem Klimaschutz, beweisen sie in dieser Session gleich zwei Mal. Um die Klimaziele der Schweiz zu erfüllen beschliesst der Nationalrat nächsten Dienstag die Massnahmen zur Umsetzung des CO2 Gesetzes. Diese Ziele werden laut den neusten Zahlen zum CO2 Ausstoss für 2003 und 2004 selbst mit dem bundesrätlichen Vorschlag (35Fr/t CO2) nicht erreicht. Einzig der Antrag der Minderheit I unter Führung der Grünen Anne-Catherine Menétrey (39Fr/t CO2) ermöglicht die Einhaltung des Gesetzes und der internationalen Verpflichtungen des Kyoto Protokolls. Die Grüne Fraktion stellt sich geschlossen hinter diesen Antrag. Der Klimaschutz sollte aber nicht – wie das CO2 Gesetz – 2010 Halt machen. Die Grüne Fraktion bedauert daher die Ablehnung der Parlamentarischen Initiative von Franziska Teuscher für ein Rahmengesetz zum Klimaschutz von heute Vormittag. Sie macht deutlich, dass Klimaschutz in bürgerlichen Kreisen nicht ernst genommen wird.
Am 21. Juni 2006 ist die parlamentarische Initiative Hofmann zur Schwächung des Verbandsbeschwerderechts im Nationalrat traktandiert. Die Einsprachemöglichkeiten sollen laut Initiative eingeschränkt werden, die Organisationen müssen mit Verfahrenskosten rechnen, Verhandlungen oder Gespräche zwischen Gesuchstellern und Umweltorganisationen sollen erschwert werden. Die Grüne Fraktion begrüsst zwar die Änderungen zur Sicherstellung von Transparenz und Qualität der Verfahren, sie lehnt jedoch jegliche Schwächung des Beschwerderechtes – und somit der Natur- und Umweltschutzgesetze – vehement ab.
Beim Natur- und Heimatschutzgesetz spricht sich die Grüne Fraktion für eine Finanzierung der Nationalpärke durch den Bund aus. Sie hält daher an der „Muss“-Bestimmung fest, wonach der Bund den Kantonen globale Finanzhilfen an die Errichtung, den Betrieb und die Qualitätssicherung von Pärken ausrichten soll – denn ohne Geld bleibt auch dieses Gesetz toter Buchstabe.