Die nationalrätliche Umweltkommission (UREK) berät heute die Revision des Raumplanungsgesetzes. Die Grünen stellen den Antrag, Mindestanteile für den preisgünstigen Wohnungsbau einzuführen. Mit dieser Massnahme wird der Bau von erschwinglichem Wohnraum gefördert, der vom Markt zu wenig bereitgestellt wird. Bislang waren es vor allem gemeinnützige Trägerschaften wie Wohnbaugenossenschaften, welche für ein ausreichendes Angebot an preisgünstigem Wohnraum sorgten. Wegen des Mangels an bezahlbarem Bauland vor allem in den Städten und Agglomerationen verliert der preisgünstige Wohnungsbau aber an Terrain. Leute, die sich keine teure Wohnung leisten können, werden mehr und mehr in die Vorstädte und aufs Land verdrängt, wo das Bauland weniger kostet. Die Zersiedelung wird angeheizt und in den Zentren nimmt die soziale Durchmischung ab.

Die Massnahmen für den preisgünstigen Wohnungsbau müssen im Raumplanungsgesetz verankert werden, damit alle Gemeinden in der Schweiz Bauzonen oder Teile davon für ertragsschwache Nutzungen, insbesondere preisgünstige Wohnungen, reservieren können. Wenn ein Kanton heute alle Zonenarten abschliessend regelt, haben die Gemeinden keine Möglichkeit mehr, solche Auflagen für einen gewissen Anteil preisgünstiger Wohnungen festzulegen, wenn das kantonale Bau- und Planungsgesetz diese nicht vorsieht. Dies ist zum Beispiel in den Kantonen Zürich und Zug der Fall. Alpine Tourismusgemeinden kennen bereits ähnliche Regelungen, um etwa ertragsschwache gewerbliche Nutzungen oder genügend Erstwohnungen sicherzustellen.