Die Vorwürfe, die die GPK gegen Bundesrat Blocher erhebt, sind für die Grünen nicht überraschend. BR Blocher bekundet sichtlich Mühe, die Gewaltentrennung und die Institutionen unserer Verfassung und des parlamentarischen Gefüges zu achten. Das hat sich etwa gezeigt im Falle der Albisgüetlirede, die bereits eine berechtigte Rüge evoziert hat. Seine Kritik an der GPK und jüngst nach der letzten Bundesratssitzung am Bundesrat sind unhaltbar, weil sie die Autorität dieser Institutionen untergräbt. Und die dauernde Infragestellung unseres Rechtsstaates durch die Behauptung eines verfassungswidrigen Vorranges von Volksentscheiden gegenüber dem Völkerrecht steht einem Justizminister nicht zu.

Die Grünen kritisieren auch, dass BR Blocher die Grenzlinie zwischen Bundesrat und Wahlkämpfer in einer Art und Weise überschreitet, die eines Bundesrates unwürdig ist und unser institutionelles Gefüge in Frage stellt. Es ist für die Grünen inakzeptabel, wie BR Blocher entsprechende Kritik an seinem Verhalten in ein Polit- und Medienspektakel umwandelt und die Kritiker denunziert.

In der morgigen Debatte erheben die Grünen über die Affäre Roschacher hinaus zwei Forderungen:

  • Die Aufsicht der Bundesanwaltschaft bedarf als Übergangslösung einer parlamentarischen oder einer gemischt parlamentarischen/gerichtlichen Bundesgericht-Kontrolle. Es ist völlig unhaltbar, sie dem Bundesrat resp. indirekt dem Justizminister zu unterstellen
  • Wir erwarten von der GPK, dass sie auch unseren Fragen bezüglich den Auslieferungsfragen, die BR Blocher mit türkischen Kollegen geführt hat, nachgeht (vgl. dringliche Interpellation der Fraktion)

Schliesslich wissen sich die Grünen aufgrund des Verhaltens von Christoph Blocher während seiner vierjährigen Tätigkeit als Bundesrat in ihrer Überzeugung bestätigt: ein Mann, der sich als konkordanzunfähig erweist und sein Amt dazu missbraucht, den Rechtsstaat und seine Institutionen zu diskreditieren, hat im Bundesrat nichts zu suchen.