Kein Integrationsgesetz auf Bundesebene
Die breite Diskussion über die schweizerische Integrationspolitik, welche die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) geführt hat, findet die Grüne Partei der Schweiz sehr wertvoll. Die Resultate zeigen, wie wichtig es ist, die lokalen AkteurInnen einzubinden. Leider werden die Integrationsbemühungen zu oft durch die Zulassungspolitik des Bundes gebremst. Die beiden Bereiche müssen daher getrennt werden.
Die Grünen teilen die Ansicht der TAK, dass ein Integrationsgesetz auf Bundesebene nicht nötig ist. Viel sinnvoller sind Ergänzungen in den wichtigsten bereits bestehenden Gesetzen.
Die Arbeit, die sich die TAK gemacht hat, um die AkteurInnen aus der lokalen Integrationspolitik anzuhören, ist lobenswert. Es liegt auf der Hand, dass die TAK sich mit diesem Dossier beschäftigen muss, da der Integrationsprozess auf lokaler Ebene stattfindet, aber national koordiniert werden muss. Die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) ist die politische Plattform von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden.
Bei den Schlussfolgerungen sticht den Grünen insbesondere der offensichtliche Widerspruch zwischen den Integrationszielen des Bundes und den juristischen Hindernissen ins Auge, die vor allem auf Bundesebene existieren. Wie der Bericht zeigt, machen gewisse migrationspolitische Bestimmungen und institutionelle Praktiken Erfolge der lokalen Integrationspolitik zunichte. Es ist Zeit für Bundesbern, die ideologisch geführte AusländerInnendebatte zu beenden und die Bedürfnisse der AkteurInnen vor Ort abzuklären.
Integration darf kein Zulassungskriterium sein
Weiter sind die Grünen besorgt über die Tendenz des Parlamentes und des Bundesrates, aus dem Begriff „Integration“ ein Kriterium für die Schweizer Zulassungspolitik zu machen. Mehrere parlamentarische Texte (z.B. 08.420, 08.3094) sowie der Gegenvorschlag des Bundesrates zur Ausschaffungsinitiative preisen die Integration als einen individuellen Zustand, der von den Behörden gemessen werden kann. Die Integration ist jedoch laut Gesetz ein kollektiver Prozess, welcher zum Ziel „die chancengleiche Teilhabe der Ausländerinnen und Ausländer an der schweizerischen Gesellschaft“ hat (Art. 2 Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern VIntA).
Es ist genauso absurd, von den Behörden zu erwarten, dass sie bestimmen, ob eine Person integriert ist oder nicht, wie wenn diese entscheiden müssten, ob eine Person glücklich ist oder nicht.
Integrations- und Zulassungspolitik trennen
Die Grünen fordern, dass klar zwischen den Zulassungskriterien (Aufenthalt, Asyl, Einbürgerung) und der Integrationspolitik unterschieden wird. In der Integrationspolitik sind Strafandrohungen absolut fehl am Platz. Werden die beiden Bereiche vermischt, ist es, als ob ÄrztInnen gleichzeitig eine PolizistInnenrolle einnehmen würden. Darum schlagen die Grünen vor, die Sektion Integration, die derzeit dem Bundesamt für Migration (BfM) im Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) angegliedert ist, dem Eidg. Departement des Innern (EDI) zuzuteilen.
Es braucht kein Integrationsgesetz
Schliesslich teilen die Grünen die Idee, dass es kein Integrationsgesetz auf eidgenössischer Ebene braucht. Es wäre interessanter, Integrationsziele in den bestehenden Gesetzen betreffend Bildung, Arbeit, soziale Sicherheit, Wohnen etc. zu formulieren. Das Ziel muss sein, dass MigrantInnen „in den verschiedenen Integrationsbereichen vergleichbare statistische Werte aufweisen wie Schweizerinnen und Schweizer, die sich insbesondere im Hinblick auf das Alter, das Geschlecht, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Lage, die Familiensituation sowie die berufliche Ausbildung in ähnlichen Lebenssituationen befinden“ (BfM).
Ebenfalls interessant finden die Grünen die Idee von Rahmengesetzen zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Solche Gesetze wären im Gegensatz zu einem Integrationsgesetz nicht diskriminierend per se, weil sie nicht nur für bestimmte Gruppen gedacht sind, sondern die Gesamtgesellschaft im Auge haben.