Kein Halt auf halbem Weg
Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte (GPK) haben gute Arbeit geleistet. Doch gerade die 19 Empfehlungen in ihrem Bericht zeigen klar auf, dass die Untersuchungen nicht auf halbem Weg gestoppt werden dürfen. Die Forderung nach einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) ist die logische Konsequenz. Nur so kann Klarheit über die tatsächlichen Verantwortlichkeiten in der Finanzkrise gewonnen werden.
Mitte Oktober 2008 war die Existenz der UBS derart bedroht, dass der Bundesrat und die Schweizerische Nationalbank die UBS mit einer Pflichtwandelanleihe von sechs Milliarden Franken sowie der Übernahme von toxischen Papieren im Wert von 60 Milliarden Franken vor dem Niedergang mit unabsehbaren Folgen retten mussten. Nach monatelangen Verhandlungen der UBS mit den US-Behörden sah sich die FINMA am 18. Februar 2009 zudem gezwungen, die Übergabe von Kundendaten durch die UBS zu verfügen.
Heute wurden die Ergebnisse der umfassenden Untersuchung der GPK beider Räte dazu vorgelegt. Der Bericht deckt das Versagen des Bundesrates sowie der Finanzmarktaufsicht auf und gibt 19 Empfehlungen dazu ab. Der Grossteil davon ist an den Bundesrat gerichtet, welcher dazu bis Ende Jahr Stellung nehmen soll.
Tragweite nicht erfasst
Die grosse Arbeit der GPK verdient zwar Anerkennung, wird jedoch der Tragweite des historisch einmaligen Banken- und Börsencrashs nicht gerecht. Unser Land steht vor einem abrupten Paradigmenwechsel in Sachen Bankgeheimnis, mit weitreichenden Konsequenzen für den Finanzplatz Schweiz. Die Bewertung dieses Wechsels fällt je nach Partei unterschiedlich aus. Die Grünen begrüssen die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung.
Abhängigkeiten untersuchen
Die während der Finanz- und Wirtschaftskrise gefällten Entscheide der Bundesbehörden haben weitreichende Folgen. Deshalb verlangen die Grünen, dass die im Bericht festgestellten Abhängigkeiten der Bankenaufsichtsbehörden und des Bundesrates vom Finanzplatz und von den Grossbanken mit deren unkontrollierbaren Folgen für die Gesellschaft und die Wirtschaft unbedingt durch eine PUK weiter untersucht werden.
Allein so kann dem kalkulierten Ausblenden von zukünftigen fatalen Risiken für die Schweiz begegnet werden. Nur mit der Autorität einer PUK ist garantiert, dass die 19 Empfehlungen der GPK sowie weitere wichtige Massnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden.