Jagdgesetz: Umweltkommission gibt Artenschutz zum Abschuss frei
Bastien Girod zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
Bei der Revision des «Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel» (Jagdgesetz) überschreitet die Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) mehrere rote Linien: Sie verschiebt die Kompetenz zur Bestandesregulierung vom Bund zu den Kantonen. Zudem will sie Abschüsse «auf Vorrat», d.h. bereits bei wahrscheinlichen und nicht erst bei tatsächlichen Schäden, künftig erlauben. Der Schutzgedanke des Gesetzes wird damit ins Gegenteil verkehrt.
Die Geschäftsleitung der GRÜNEN wird ihrem Vorstand beantragen, sich einem allfälligen Referendum anzuschliessen. Die Umweltverbände haben bereits ein solches angekündigt.