Die Änderung des Mineralölsteuergesetzes geht auf die Motion 02.3382 der UREK-NR zurück. Diese forderte, dass die Besteuerung des als Treibstoff zu verwendenden Erdgases um mindestens 40 Rappen pro Liter Benzinäquivalent gesenkt wird. In der vorgeschlagenen Änderung des Mineralölsteuergesetzes sollen neu auch Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen begünstigt werden. Die Grünen sind mit dieser Stossrichtung einverstanden, sofern die globale Ökobilanz positiv ist. Die Bilanz muss nebst einer positiven Energiebilanz Produktion und Transport des Biotreibstoffs in die Schweiz auch Bodenqualität, Gewässerschutz und Walderhaltung und das Leben der Kleinbauern berücksichtigen. Die Vorlage geht den Grünen zu wenig weit. Sie setzen sich dafür ein, dass den fossilen Treibstoffen obligatorisch ein Anteil an Biotreibstoffen beigemischt werden sollte. Ein Anteil von 10% Biotreibstoff ist das Ziel, das Grüne europaweit verfolgen.

Die Grüne Partei hat der Vorlage gegenüber allerdings auch Vorbehalte:

  • Im Gesetzesentwurf werden keine verbindlichen ökologischen Anforderungen an die Produktion von Biotreibstoffen gestellt. Er verhindert beispielsweise nicht den Import von Bioethanol, der aus Intensivkulturen im eigens gerodeten Regenwald in Brasilien.
  • Die Gesetzesvorlage enthält keine spezifischen Fördermassnahmen für die Produktion und den Verbrauch einheimisch produzierter Biotreibstoffe. Diese weisen meist eine gute Ökobilanz auf, insbesondere wenn sie mit Abfällen aus Land- und Forstwirtschaft hergestellt werden. Ohne Importbeschränkungen wird diese Produktion schlichtweg verschwinden – den Bauern wird eine weitere Verdienstmöglichkeit entzogen. Die Grünen setzen sich daher für Quoten für die einheimische Produktion ein.
  • Die Grünen begrüssen die Höherbesteuerung des Benzins, um die Steuerbegünstigung der Biotreibstoffe zu Kompensieren. Die Privilegierung des Diesels lehnen sie hingegen aufgrund der Feinstaub- und Ozonbelastung ab. Eine Bevorzugung ohne Partikelfilter-Obligatorium ist für die Grünen inakzeptabel.
  • Die steuerliche Bevorzugung von Biotreibstoffen löst das Problem des zunehmenden Treibstoffverbrauchs nicht. Die Vorlage gaukelt vor, mit „umweltfreundlichen“ Treibstoffen könne unbedenklich herumgefahren werden. Die Umstellung auf verbrauchsarme Fahrzeuge oder Hybridmotoren muss zwingend mit einem eigenen Instrumentemix, wie Beispielsweise dem Bonus-Malus System bei der Autoimportsteuer, gefördert werden. Die Mobilität muss zudem zwingend gebremst werden.