Irène Kälin zur Revision des Gleichstellungsgesetzes im Ständerat
Die bürgerliche Mehrheit des Ständerates hat entschieden, dem Rückweisungsantrag zur Revision des Gleichstellungsgesetzes zu folgen. Sie gibt den Ball somit zurück an die Kommission und verlangt, dass dieser Alternativen, wie beispielsweise freiwillige Massnahmen, ausarbeitet. Diese Freiwilligkeit hat aber in den letzten 37 Jahren nichts gebracht: Die Erfahrung zeigt klar und deutlich, dass wir der Lohngleichheit nicht näherkommen, wenn wir uns auf freiwillige Massnahmen verlassen. Es braucht gesetzliche Massnahmen und Sanktionen für Unternehmen, die das Gesetz nicht respektieren und Lohndiskriminerung betreiben.
Ohne klare Verpflichtungen kann die Lohngleichheit nicht durchgesetzt werden. Der Ständerat hat seine Chance verpasst, der Lohndiskriminierung endlich den Kampf anzusagen. Jetzt ist der Nationalrat gefordert!
Lohndiskriminierung ist kein «Frauen-Problem»
Die Frauen erhalten jedes Jahr 7,7 Milliarden Franken weniger, als ihnen zusteht. Dieses Geld fehlt jährlich in den Haushaltskassen, in den Sozialversicherungen und bei den Steuereinnahmen. Lohnungleichheit ist kein «Frauen-Problem», sondern betrifft die ganze Gesellschaft.