Als einzige Fraktion haben die Grünen das neue Nachrichtendienstgesetz in der Schlussabstimmung vom letzten Freitag einstimmig abgelehnt. Aber nicht nur das: Von Anfang an haben wir auf die Risiken dieser Reform aus dem Hause von VBS-Chef Maurer hingewiesen und den unnötigen Ausbau des Schnüffelstaates bekämpft.

Lassen Sie mich gleich zu Beginn festhalten: Wir stellen nicht in Frage, dass es die Aufgabe des Staates ist, auch präventiv für die Sicherheit der Bevölkerung zu sorgen. Diese durch die Verfassung vorgeschriebene Staatsaufgabe darf indes nicht in unzulässiger Weise die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel setzen. Die einzusetzenden Mittel müssen immer verhältnismässig sein.

Das sind sie mit dem neuen Gesetz nicht. Das neue Gesetz führt zu einer Verschmelzung der Kompetenzen von Strafverfolgung und Nachrichtendienst und setzt bewährte Prinzipen unseres Rechtsstaates aufs Spiel. In einem Rechtsstaat liegt die Kompetenz zur Ermittlung und Überwachung bei den zivilen Untersuchungsbehörden und nicht beim Geheimdienst. So kann die Bundesanwaltschaft heute auf Tatverdacht hin – zum Beispiel bei einer mutmasslichen Vorbereitung einer terroristischen Handlung – gezielt Telefone abhören, E-Mails lesen und Personen ausspionieren. Die Grünen finden das nach wie vor richtig. Wir wollen keine «Geheimpolizei» nach Vorbild der USA, die ohne Tatverdacht Personen abhören und Massenüberwachungen durchführen kann. Genau das soll aber mit dem neuen Gesetz ermöglicht werden. Die Mehrheit des Parlamentes will zurück in die Zeiten des Fichenskandals von 1989 und damit in die Zeit des kalten Krieges.

Folgende Punkte des neuen Gesetzes sind aus Sicht der Grünen besonders stossend:

  • Voraussetzungslose Ermittlung: Anders als die Strafverfolgungsbehörden (die auch präventiv wirken) soll der Nachrichtendienst auch ohne konkreten Verdacht auf die Vorbereitung einer Straftrat in die Privatsphäre der Bürger/innen eingreifen können.
  • Unglückliche Konkurrenzsituation von Nachrichtendienst und Strafverfolgungsbehörden: Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) soll teilweise die gleichen Aufgaben und Kompetenzen wie die Bundesanwaltschaft (BA) erhalten. Der Informationsaustausch soll intensiviert werden, ist aber unzureichend geregelt und grundrechtlich heikel. Es gibt mit dem neuen Gesetz keine Garantie dafür, dass der NDB wichtige Informationen rechtzeitig weiterleitet. Konflikte, Pannen und Sicherheitslücken sind vorprogrammiert. Dies vor allem auch, weil der NDB anders als die Bundesanwaltschaft bei sicherheitsgefährdenden Handlungen nicht eingreifen kann. Wie im Ausland, könne dies auch bei uns dazu führen, dass Terroristen zwar beobachtet, nicht aber an ihrer Tat gehindert würden, sagt der St. Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob.
  • Schwächung der heutigen Untersuchungsbehörden: Aus strafprozeduraler Sicht stellt sich zudem die Frage, ob die durch den NDG beschaffen Informationen in einem Strafverfahren überhaupt verwertet werden können. Können sie es nicht, dann wäre die Überwachung sinnlos. Können sie es doch, dann würde ein Anreiz geschaffen, dem Strafverfahren eine nachrichtendienstliche Voruntersuchung voranzustellen. An die Stelle des Tatverdachts würde so der Generalverdacht gegenüber der ganzen Bevölkerung treten.

Der em. Staatsrechtsprofessor Rainer Schweizer von der Universität St. Gallen kritisiert die Reform als Systemänderung, die mehr Schaden bringt als nützt. Der Nachrichtendienst sei künftig eine eigene Untersuchungsbehörde, «neben und vor den Staatsanwaltschaften», eine präventive und selbständige Geheimpolizei nach dem Vorbild der USA. Dadurch würden die Strafverfolgungsbehörden geschwächt, die heute die Hauptarbeit im Kampf gegen Terrorismus leisteten.

Leider hatte das Bundesparlament kein Musikgehör für diese Kritik aus der Praxis, sondern folgte bis zum Schluss dem Motto „der Zweck heiligt alle Mittel“. Durch das neue Gesetz wird nicht nur die Balance von Freiheit und Sicherheit gefährdet, sondern unser bewährtes Rechtssystem unnötig aufs Spiel gesetzt. Und das alles für ganze 10 Überwachungsfälle pro Jahr, wie Bundesrat Maurer immer wieder betonte. Fälle übrigens, welche die Bundesstaatsanwaltschaft heute problemlos im Griff hat. Wer wie die bürgerlichen Schulterschluss-Parteien vor unnötiger Bürokratie warnt und massive Sparmassnahmen fordert, hätte diesem Gesetz nie zustimmen dürfen.

Der Vorstand der Grünen hat bereits im Sommer entscheiden, ein allfälliges Referendum gegen das neue Nachrichtendienstgesetz zu unterstützen. Wir bedauern sehr, dass es anders als vor sechs Jahren nicht gelungen ist, die Reform bereits im Parlament zu stoppen. Zum Glück hat nun das Volk das letzte Wort und wird die Grundrechte und den Rechtsstaat in der Schweiz gegen den grossen Lauschangriff verteidigen.