GRÜNE ziehen mit Abstimmungsbeschwerde vor Bundesgericht
Vor zwei Jahren wurde die Erhöhung des Frauenrentenalters auf Basis von falschen Zahlen von einer hauchdünnen Mehrheit der Stimmbevölkerung angenommen. Dagegen haben die GRÜNEN in den Kantonen Genf und Zürich Abstimmungsbeschwerden eingereicht. Der Kanton Genf hat bereits seinen Nicht-Eintretens-Entscheid gefällt, weshalb die GRÜNEN die Beschwerde ans Bundesgericht weiterziehen.
Vor zwei Wochen hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) offengelegt, dass die Finanzprognosen der AHV falsch waren und dass der Bund die falschen Zahlen auch im Abstimmungskampf um die AHV 21 verwendete. Deshalb fordern die GRÜNEN die Annullierung der Abstimmung. «Wir wollen das verlorene Rentenjahr zurückholen. Die Erhöhung des Frauenrentenalters – nur von einer hauchdünnen Mehrheit angenommen – hat keine Legitimation mehr aufgrund der korrigierten Finanzperspektiven der AHV. Und erst recht nicht aus einer gleichstellungspolitischen Perspektive.», so Katharina Prelicz-Huber (Nationalrätin ZH) überzeugt.
Ein schneller Entscheid ist nötig
Die Abstimmungsbeschwerden wurden am Freitag, 9. August, von den Direktbetroffenen Valérie Walther Palli (GE) und Katharina Steiner (ZH) sowie der grünen Präsidentin Lisa Mazzone und der Zürcher Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber und unterstützt durch die GRÜNEN Schweiz in den Kantonen Genf und Zürich eingereicht. Wie zu erwarten war, ist der Kanton Genf inzwischen auf die Beschwerde nicht eingetreten und hat auf die Kompetenz des Bundesgerichts verwiesen, da es um eidgenössische Abstimmungen geht. Die Beschwerdeführerinnen haben heute innerhalb der fünftägigen Frist das Verfahren an das Bundesgericht weitergezogen. Lisa Mazzone, Präsidentin der GRÜNEN: «Das Bundesgericht muss nun das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie wiederherstellen. Wir erwarten einen schnellen Entscheid des Gerichts, um rasch Klarheit für alle Frauen zu haben – und zwar noch vor dem Inkrafttreten des erhöhten Frauenrentenalters am 1. Januar 2025.
Die Beschwerde wurde von den beiden Rechtsanwältinnen Camilla Jacquemoud und Léna Nussbaumer-Laghzaoui verfasst. Sie begleiten die Beschwerdeführerinnen auch im Verfahren am Bundesgericht.