Vor zwei Jahren wurde die Erhöhung des Frauenrentenalters mit 50.5 Prozent der Stimmen äusserst knapp angenommen. Die grosse Mehrheit der Frauen, der Kanton Tessin und die Romandie lehnten diese Vorlage ab. Am vergangenen Dienstag legte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) offen, dass die Finanzprognosen der AHV, mit denen sich der Bundesrat für die Erhöhung des Frauenrentenalters eingesetzt hat, falsch waren. Bis 2032 steht die AHV um mehrere Milliarden besser da, als bei der Abstimmung prognostiziert. Deshalb fordern die GRÜNEN die Annullierung der Abstimmung über die AHV 21. Lisa Mazzone, Präsidentin der GRÜNEN Schweiz, unterstreicht: «Die Erhöhung des Frauenrentenalters wurde auf Basis von falschen Zahlen von einer hauchdünnen Mehrheit angenommen. Die Auswirkungen sind für Tausende von Frauen gewaltig. Wir holen uns das verlorene Rentenjahr zurück!» 

Eine neue Abstimmung ist unerlässlich 
Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist angesichts der verbesserten finanziellen Lage der AHV nicht mehr gerechtfertigt – und sie ist auch aus gleichstellungspolitischer Perspektive falsch. In kaum einem anderen europäischen Land sind die Rentenunterschiede zwischen Männern und Frauen so hoch wie in der Schweiz. Dazu Katharina Prelicz-Huber, Nationalrätin der GRÜNEN (ZH): «Frauen erhalten noch immer einen Drittel weniger Rente als Männer. Solange diese Rentenunterschiede weiter bestehen darf es nicht sein, dass Frauen zusätzlich auch noch mit einer Erhöhung des Rentenalters bestraft werden.»   

Die Stimmbevölkerung muss die Möglichkeit haben, ihren Entscheid auf Basis von verlässlichen Fakten zu treffen. Das war in diesem Fall nicht gegeben. Eine Annullierung der Abstimmung ist darum insbesondere auch aus demokratiepolitischer Perspektive angezeigt. Sie soll dazu dienen, das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratische Entscheidfindung zu stärken. 

Die GRÜNEN haben heute in den Kantonen Genf und Zürich Abstimmungsbeschwerden eingereicht. Die Beschwerdeführerinnen sind die direkt Betroffenen Valérie Walther (GE) und Katharina Steiner (ZH) sowie die grüne Präsidentin Lisa Mazzone und die Zürcher Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber, was die vielfältige Unterstützung für dieses Anliegen widerspiegelt. Die Beschwerde wurde von den beiden Anwältinnen Camilla Jacquemoud und Léna Nussbaumer-Laghzaoui verfasst.