Es ist eine Tatsache: Immer mehr Paare entscheiden sich gegen eine Heirat und für ein Zusammenleben im Konkubinat, auch im Falle von gemeinsamen Kindern. Das Familienrecht deckt diese moderneren Familienmodelle aber nur sehr schlecht ab, insbesondere im Falle von Trennungen und Todesfällen.

Nationalrätin Greta Gysin beauftragt deshalb den Bundesrat in einer Motion, Regelungen für die schnelle Aufteilung von Wohnung, Sorge-, Unterhalts- und Besuchsrecht von Kindern auszuarbeiten – so, wie sie das Eheschutzverfahren für verheiratete Paare vorsieht. Die Tessiner GRÜNE begründet: «Klare Prozesse verhindern, dass in emotional belastenden Trennungssituationen Entscheide in einem rechtlichen Vakuum gefällt werden müssen.»
Gysin schlägt in einer weiteren Motion vor, dass das Gesetz so angepasst wird, dass die Pensionskassen bei Todesfällen für Konkubinatspaare dieselben Regelungen anwenden wie für Ehepaare.

Aline Trede wendet sich in zwei Interpellationen an den Bundesrat: In der einen geht es um die Aufteilung der elterlichen Sorge bei Trennungen und Scheidungen. Die zweite dreht sich um die Einführung der eingetragenen Partnerschaft («Pacs») für alle Paare. Denn «ein modernes Recht muss auch Familien absichern, in denen die Eltern nicht heiraten möchten. Dafür braucht es einen Pacs», so die Berner Nationalrätin und Fraktionschefin.

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