Solche Steuersenkungen zulasten der Allgemeinheit sind nicht gerechtfertigt: Unternehmen profitieren in hohem Masse von staatlichen Leistungen. Darum sollten sie diese mitfinanzieren.
Louis Schelbert, Nationalrat LU

Steuersenkungen bedingen eine Gegenfinanzierung. Diese muss wesentlich von den Begünstigten getragen werden. In diesem Sinn fordern die Grünen

  • die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer
  • eine höhere Besteuerung von Dividenden.
  • eine Finanztransaktionssteuer, um die Abschaffung der Stempelsteuer zu kompensieren

Intransparenz führt zu grossen Risiken für Bund und Kantone
Die Bürgerlichen wollen Steuersenkungen durchbringen, ohne für eine Gegenfinanzierung zu sorgen. Mit der zinsbereinigten Gewinnsteuer und der Tonnage Tax übergehen sie auch den Willen der Kantone, welche sich mehrheitlich dagegen ausgesprochen hatten. Demokratiepolitisch gar verwerflich ist, dass die Bürgerlichen die Abschaffung der Stempelsteuer in eine separate Vorlage abtrennen. So verschleiern sie das wahre Ausmass der finanziellen Folgen der Unternehmenssteuerreform (USR) III. Auch haben Bundesrat und Kommission (WAK) einen Antrag der Grünen abgelehnt, die tatsächliche Höhe der Steuerausfälle erheben zu lassen. Diese Intransparenz ist nicht zumutbar. Die Rechnung für die Steuergeschenke bezahlen Bund und Kantone – in der Höhe von über zwei Milliarden Franken.

Die politische Rechte nützt die Gelegenheit der Reform aus, um rücksichtslos Unternehmenssteuern zu senken. Dass sie dabei den speziellen Steuerstatus für Holdings und andere Organisationen aufhebt, ist viel eher Feigenblatt für die neuen, genauso ungerechtfertigten Steuergeschenke an die Unternehmen. Das Geschäft wird nächste Woche im Nationalrat beraten.