Grüne lehnen Steuersenkungen ohne Gegenfinanzierung ab
Die Bürgerlichen wollen mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) ungerechtfertigte Steuervergünstigungen durchsetzen, ohne sich um die Folgen zu kümmern. Die Folgen wären Steuerausfälle für Bund, Kantone und Gemeinden von mindestens zwei Milliarden Franken. Ohne Gegenfinanzierung der Steuersenkungen lehnen die Grünen die Vorlage ab: Sie wollen keine Wiederholung der schlechten Erfahrungen mit der USR II.
Steuersenkungen bedingen eine Gegenfinanzierung. Diese muss wesentlich von den Begünstigten getragen werden. In diesem Sinn fordern die Grünen
- die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer
- eine höhere Besteuerung von Dividenden.
- eine Finanztransaktionssteuer, um die Abschaffung der Stempelsteuer zu kompensieren
Intransparenz führt zu grossen Risiken für Bund und Kantone
Die Bürgerlichen wollen Steuersenkungen durchbringen, ohne für eine Gegenfinanzierung zu sorgen. Mit der zinsbereinigten Gewinnsteuer und der Tonnage Tax übergehen sie auch den Willen der Kantone, welche sich mehrheitlich dagegen ausgesprochen hatten. Demokratiepolitisch gar verwerflich ist, dass die Bürgerlichen die Abschaffung der Stempelsteuer in eine separate Vorlage abtrennen. So verschleiern sie das wahre Ausmass der finanziellen Folgen der Unternehmenssteuerreform (USR) III. Auch haben Bundesrat und Kommission (WAK) einen Antrag der Grünen abgelehnt, die tatsächliche Höhe der Steuerausfälle erheben zu lassen. Diese Intransparenz ist nicht zumutbar. Die Rechnung für die Steuergeschenke bezahlen Bund und Kantone – in der Höhe von über zwei Milliarden Franken.
Die politische Rechte nützt die Gelegenheit der Reform aus, um rücksichtslos Unternehmenssteuern zu senken. Dass sie dabei den speziellen Steuerstatus für Holdings und andere Organisationen aufhebt, ist viel eher Feigenblatt für die neuen, genauso ungerechtfertigten Steuergeschenke an die Unternehmen. Das Geschäft wird nächste Woche im Nationalrat beraten.