Die Grünen setzen sich ein für die Rechte von Konkubinaten und gleichgeschlechtlichen Paaren und ihren Kindern: ihnen soll eine gemeinsame Adoption eines Kindes nicht verwehrt werden. Sie begrüssen, dass der Bundesrat das Adoptionsrecht einen Schritt weit gelockert hat. So schlägt er vor, dass eine in eingetragener Partnerschaft lebende Person das leibliche Kind des Partners adoptieren darf (Stiefkind-Adoption).

Mutloser Bundesrat
Die gemeinsame Adoption eines nicht-leiblichen Kindes durch beide Partner ist gemäss der bundesrätlichen Vorlage aber nach wie vor nicht möglich. Besonders stossend daran ist, dass während der Beziehung adoptierte oder durch künstliche Befruchtung geborene Kinder echte Wunschkinder des Paares sind. Deshalb müsste die gemeinsame Adoption ausdrücklich erlaubt sein.

Die Revision ist daher nicht befriedigend, wenngleich sie in die richtige Richtung geht. Dem Bundesrat fehlt offenbar der Mut, ganze Arbeit zu leisten. Die Grünen fordern daher, dass die Diskriminierungen im Adoptionsrecht für alle Paare abgeschafft werden.

Grüne für moderne und liberale Gesellschaft
Das Kind hat ein Recht auf liebende Eltern, unabhängig deren sexueller Gesinnung oder Zivilstandes. Deshalb ist eine Diskriminierung nicht traditioneller Paare inakzeptabel und gehört in einer liberalen Gesellschaft beseitigt. Ein familiäres, liebendes elterliches Umfeld ist die wichtigste Grundlage für ein glückliches Kind. Verbote und Einschränkungen zur gemeinsamen Adoption schaden nur dem Kindeswohl und tragen ausserdem den Familienmodellen des 21. Jahrhunderts nicht Rechnung.