GRÜNE begrüssen die Stärkung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft
Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) hat heute einen Schlussbericht über die Inspektion bezüglich Aufsichtsverhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsichtsbehörde veröffentlicht. Die GRÜNEN nehmen diesen zufrieden zur Kenntnis. Er bestätigt, dass das Modell der heutigen Aufsicht über die Bundesanwaltschaft zwar gut funktioniert, aber nicht krisenfest ist. Im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Bundesanwalt Michael Lauber zeigte sich, dass es gesetzliche Verbesserungen braucht. Diese müssen umgehend von den Rechtskommissionen an die Hand genommen werden.
Die GRÜNEN erachten die Arbeit der beiden beauftragten Professoren Christopher Geth (Universität Basel) und Benjamin Schindler (Universität St. Gallen) sowie der GPK und der zuständigen Subkommissionen als nachvollziehbar und seriös. Sie bestätigt, dass die heutige Aufsicht über die Bundesanwaltschaft gut funktioniert. Die Schwächen wurden jedoch in der schwierigen Zusammenarbeit mit dem zurückgetretenen Bundesanwalt Michael Lauber deutlich. Aus diesem Grund formuliert der Bericht 18 Feststellungen und Empfehlungen. Die GRÜNEN unterstützen aufgrund der Erfahrungen die Empfehlung eines Models «Status quo plus». Dieses sieht eine unabhängige Bundesanwaltschaft und eine besondere und unabhängige Aufsichtsbehörde vor.
Besonders unterstützen die GRÜNEN:
- Die Stärkung der Aufsicht: das umfassende Akteneinsichtsrecht der Aufsicht – auch in laufenden Verfahren; die Beibehaltung des Disziplinarrechts der AB-BA mit einer Möglichkeit einer vorsorglichen Freistellung des Bundesanwaltes vom Dienst; die Möglichkeit der Durchführung einer Administrativuntersuchung gemäss Bundespersonalrecht; die Einsetzung eines externen Untersuchungsbeauftragten; die adäquate Entschädigung der Mitglieder und die bessere Ausstattung mit Ressourcen, wie es für eine professionelle Aufsicht angebracht ist; die Beseitigung der gesetzlichen Mängel beim Amtsenthebungsverfahren.
- Eine kollektive Leitung der Bundesanwaltschaft.
- Die Behebung der Probleme und Lücken im Zusammenhang mit der Einsetzung von a.o. Staatsanwält*innen sowie deren Aufsicht.
Die GRÜNEN unterstützen im Gegensatz zur GPK die Überlegungen einer «Dienstaufsicht» über die Leitung der Bundesanwaltschaft und werden sich für die Schaffung der nötigen gesetzlichen Grundlagen einsetzen. Die Bundesversammlung als Wahlorgan verfügt häufig nicht über die notwendige zeitliche Flexibilität. Die GRÜNEN erwarten von den Rechtskommissionen, dass sie die entsprechende Gesetzesarbeit rasch an die Hand nehmen und dabei das Modell «Status quo plus» in diesem Sinne umzusetzen.