Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerats weicht in ihrer Beurteilung des neuen Bürgerrechtsgesetzes in mehreren Punkten vom Nationalrat ab. Die Grüne Fraktion unterstützt die meisten dieser Änderungen und fordert den Ständerat auf, heute Montag in der Debatte den Empfehlungen der Kommission zu folgen.

Erfolgreiche Integration wichtiger als formale Kriterien
Die Grünen begrüssen es, dass keine zusätzlichen formalen Hürden aufgebaut werden. Sie freuen sich besonders über die folgenden Entscheide:

  • Für die Erteilung einer Einbürgerungsbewilligung durch den Bund reicht ein Aufenthalt in der Schweiz von insgesamt acht Jahren aus und nicht zehn Jahren, wie es der Nationalrat beschlossen hatte.
  • Die Zeit, welche die BewerberInnen zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr in der Schweiz verbracht haben, soll doppelt angerechnet werden. Dies ist heute der Fall und so möchte es auch der Bundesrat beibehalten. Anders als der Nationalrat, will die SPK als formelle Voraussetzung auch den Aufenthalt als vorläufig Aufgenommene oder vorläufig Aufgenommener anrechnen.

Verschärfungen diskriminieren hier aufgewachsene Jugendliche
Ein zentraler Fehler bleibt für die Grünen aber, dass zum Einbürgerungsverfahren nur Menschen mit C-Ausweis zugelassen sind. Für jugendliche Menschen wird damit der Zugang zum Schweizer Pass sogar erschwert. Betroffen sind nämlich Jugendliche, die in der Schweiz aufgewachsen und zur Schule gegangen sind. Aus diesem Grund haben die Grünen das Gesetz bereits 2011 zurückgewiesen.

Für Auskünfte:
Antonio Hodgers, Nationalrat GE, Mitglied SPK, 078 709 92 77
Balthasar Glättli, Nationalrat ZH, Mitglied SPK, 076 334 33 66
Robert Cramer, Ständerat GE, Mitglied SPK 079 250 05 00
Ueli Leuenberger, Fraktionspräsident, Nationalrat GE, 079 254 16 59
Anne-Marie Krauss, Vize-Generalsekretärin, 079 448 34 82