Von den 2,3 Millionen Feuerwaffen in Schweizer Haushalten sind 1,7 Millionen Militärwaffen. 252‘000 Ordonnanzwaffen bei aktiven Soldaten, 1,‘448‘000 bei ehemaligen Soldaten, ihren Angehörigen und Nachkommen. Weitere 230‘000 Waffen sind private Repetier- und halbautomatische Waffen. Dazu kommen 350‘000 andersartige Privatwaffen.

Viele Militärwaffen liegen in Estrichen und Kellern herum; militärisch und sportlich sind sie nutzlos. Doch für die Sicherheit der Menschen stellen sie ein grosses Risiko dar. Die leichte Verfügbarkeit von Waffen erhöht die Zahl von Suiziden, Mordtaten und vor allem Drohungen.

Warum soll für den Waffenbesitz kein Bedarfnachweis gelten? Wieso soll nicht ein Fähigkeitsnachweis gelten, wie ihn die Jäger und die lizenzierten Sportschützen bereits kennen?

Wichtig für Gewaltprävention
Die Volksinitiative stellt ein griffiges Instrument dar, um die leichtfertige Verbreitung von Feuerwaffen zu stoppen. Sie würde verhindern, dass Angehörigen der Armee beim Ausscheiden aus der Armee eine Feuerwaffen überlassen wird. Die Heimabgabe der Ordonnanzwaffe macht militärisch überhaupt keinen Sinn mehr. Die Verbannung von Schusswaffen aus dem Haushalt ist ein wichtiger Schritt zur Gewaltprävention, auch was häusliche Gewalt betrifft. Dass das Einsammeln von Waffen funktioniert, beweisen die zahlreichen Erfahrungen in mehreren Kantonen.

Ein zentrales Waffenregister, wie es die Volksinitiative fordert, hätte der Polizei die Chance gegeben, das Zuger Attentat zu verhindern. Weil ein solches sowohl für die Prävention als auch für die Aufklärung von zentraler Bedeutung ist, wird es auch vom Polizeibeamtenverband gefordert.

Ein Verbot jeglichen Erwerbs von so genannten „Pump Action“ und von Seriefeuerwaffen scheint dem Bundesrat ebenfalls nicht gerechtfertigt. Doch eine Pump Action macht weder für die Jagd noch für den Sport Sinn. Die Pump Action ist eine Rambo-Waffe für Spinner und Killer. Auch der deutsche Bundestag hat nach dem Amoklauf von Erfurt im April 2002 den Erwerb und Besitz von Pump Actions grundsätzlich untersagt. Leider ist der Bundesrat in der Schweiz nicht zu diesem Schritt bereit.