Die Grüne Fraktion kann das UBS-Abkommen mit den USA unter den heutigen Bedingungen nicht unterstützen. Sie verlangt Garantien, dass die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und –betrug sofort und einseitig unterdrückt wird. Es braucht ein Rahmengesetz, damit diese Reform in den Amtshilfeverfahren mit allen Staaten umgesetzt werden kann und gleichzeitig auch für die Schweizer Steuerzahlenden gilt. Weiter verlangt die Fraktion, dass es den Banken verboten wird, Vermögenswerte anzunehmen, für die kein Steuernachweis erbracht wurde (siehe Motion 10.3022 vom 1. März 2010).

Die Grüne Fraktion verlangt auch rasche und wirksame Massnahmen, um den Risiken vorzubeugen, die aufgrund von überdimensionierten Banken entstehen. Massgebend dafür ist eine strengere Regulierung der Bankaktivitäten. Insbesondere fordern die Grünen eine strikte Trennung des Investment und des Commercial Banking. Die Banken müssen zudem gesetzlich verpflichtet werden, mindestens über zehn Prozent Eigenmittel zu verfügen sowie über genügend flüssige Mittel, um den Kreditbedürfnissen ihrer Kundschaft während mindestens drei Monaten entsprechen zu können.

Besteuerung der Boni und internationalen Transaktionen

Die Boni, die derzeit wieder ohne Mass verteilt werden, müssen streng besteuert werden. Die Geschäfte mit Derivaten müssen reguliert werden; der Eigenhandel der Banken sowie Leerverkäufe verboten. Die Grünen unterstützen eine Besteuerung der internationalen Finanztransaktionen (Tobin-Steuer).

Die Schweiz muss aufhören, Verhaltensweisen zu unterstützen, die das Gemeinwohl in Gefahr bringen. Sünder dürfen keine sichere und diskrete Zuflucht in den Tresoren der Schweizer Banken finden. Nur so kann der Schweizer Finanzplatz langfristig konkurrenzfähig bleiben.