Der Weg aus der Sackgasse führt über Kroatien
Der Bundesrat muss wie vorgesehen das Freizügigkeitsabkommen mit Kroatien unterzeichnen. Dies fordert die Grüne Fraktion (Update Dezember 2014: Einreichung Motion 14.4078). Das Abkommen ist ein einfaches und konkretes Mittel, um die angespannten Beziehungen mit der EU zu verbessern.
Die Fraktion der Grünen hat heute beschlossen, im Nationalrat eine Motion zugunsten der Unterzeichnung des Freizügigkeitsabkommens mit Kroatien einzureichen. Der Bundesrat soll das Abkommen wie vorgesehen unterzeichnen. Das Abkommen war bereits ausgehandelt, paraphiert und lag zur Unterzeichnung vor. Es ist unverständlich, dass der Bundesrat aufgrund der Abstimmung vom 9. Februar diesen Prozess sistiert hat: Dies hatte unter anderem unmittelbare Konsequenzen für die Studentinnen und Studenten (Erasmus) sowie für die Forschung (Horizon 2020).
«Kroatien ist ein EU-Mitglied und darf deshalb im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nicht diskriminiert werden. Sollte es effektiv zu einer Beschränkung der Zuwanderung kommen, muss Kroatien wie alle anderen Mitgliedstaaten einbezogen werden. Die ganze Bürde auf das eine Land abzuwälzen, ist hingegen diskriminierend. Das Abkommen zu unterzeichnen ist zudem eine konkrete und realistische Massnahme, um aus der Verahndlungs-Sackgasse zu gelangen», fasst Balthasar Glättli, Fraktionspräsident der Grünen, zusammen. «Damit sendet der Bundesrat ein positives Signal an die EU und stärkt die Verhandlungsposition der Schweiz.»
Bundesrat ist inkonsequent
Nach Ansicht der Grünen gibt es für die Unterzeichnung des Freizügigkeitsabkommens keine zwingenden juristischen oder politischen Hindernisse, solange klar ist, dass eine einstweilige Kontingentierung auch für Kroatien gelten würde. Das Abkommen mit Kroatien sieht derzeit klare Übergangsbestimmungen mit einem zwingenden Kontingentsystem für mindestens 5 Jahre vor. Dies ist weit länger als die Frist, die zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative zur Verfügung steht. Damit ist das Abkommen kompatibel mit dem Volksentscheid vom 9. Februar.
Der Bundesrat ist zudem nicht konsequent, da er sogar beim äusserst umstrittenen Freihandelsabkommen mit China bereit ist, eine zusätzliche Zuwanderung ohne Möglichkeit der Kontingentierung festzuschreiben. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass er nicht gewillt ist, eine Lösung für ein EU-Mitglied zu finden.