Der Bundesrat will die Abgabe auf Brennstoffe frühestens 2014 erhöhen. Damit entzieht die Regierung der energetischen Sanierung von Gebäuden die Mittel und handelt gemäss Rechtsgutachten gegen den Willen des Parlaments. Die Initianten der zurückgezogenen Klima-Initiative – dazu gehören auch die Grünen – fühlen sich deshalb hintergangen und fordern BAFU und Bundesrat auf, die Umsetzung des Gesetzes endlich auf die dort verankerten klimapolitischen Ziele auszurichten.

Gut gedämmte Gebäude verbrauchen weniger ständig teurer werdende Energie und leisten einen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emmissionen. Der Bund unterstützt daher energetische Gebäudesanierungen mit Einnahmen aus der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen. Das Parlament hat daher im revidierten CO2-Gesetz beschlossen, die CO2-Abgabe zu erhöhen, um das Inland-Reduktionsziel von 20 Prozent zu erreichen. Der Bundesrat schiebt nun juristische Argumente vor, dass zuerst belegt werden müsse, dass die Klima-Zwischenziele verpasst werden, um dann allenfalls die CO2-Abgabe 2014 zu erhöhen.

Das ist inhaltlich absurd, da sich die Zwischenziele auf die im Art. 3 des Gesetzes festgelegt Periode 1990 bis 2020 bezieht und die tatsächlichen Emissionen seit in Kraft treten des ersten CO2-Gesetzes im Jahre 2000 immer deutlich über dem linearen Absenkpfad lagen. Somit wurde jedes denkbare Zwischenziel verfehlt und eine Abgabeerhöhung überfällig. Würde 2013 die überfällige Erhöhung des CO2-Abgabesatzes verschoben, so würden 2013 sogar weniger Mittel für Gebäudesanierungen zur Verfügung stehen als heute, nämlich nur noch 180 Millionen statt den im Gesetz vorgesehenen 300 Millionen Franken. Dies blockiert sowohl die dringend nötige Zunahme von energetischen Gebäudesanierungen wie auch den Ausbau des damit beschäftigten Baugwerbes und verlangsamt die Reduktion der CO2-Emissionen.

Initianten der Klima-Initiative fühlen sich hintergangen
Das CO2-Gesetz ist der indirekte Gegenvorschlag zur Klima-Initiative. Unter dem Druck der Initiative hat das Parlament gegen den Willen des Bundesrates beschlossen, die Klima-Hausaufgaben in erster Linie im Inland zu erledigen und die Ziele höher zu setzen, als dies die Regierung wollte. Wie der Verordnungsentwurf nun zeigt, geht der Bundesrat nach dem Rückzug der Klima-Initiative die Umsetzung des CO2-Gesetzes äusserst widerwillig an. Er liegt damit politisch und juristisch falsch.

Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Heribert Rausch, emeritierter Ordinarius an der Universität Zürich kommt zum Schluss: Der Bundesrat ist befugt, die CO2-Abgabe per 1.1.2013 zu erhöhen. Zudem hält Rausch fest: „Im Verlauf der Beratung des Gesetzes ist evident geworden, dass dessen Reduktionsziel eine baldige Erhöhung der Abgabe notwendig macht.“

Eigenartige Rechentricks bei den CO2-Emissionen von Gaskraftwerken
Die Ziele und Massnahmen im CO2-Gesetz besagen: Die Schweiz emittiert im Jahr 2020 weniger als 42.2 Mio.t CO2eq. Von der Bundesverwaltung angedachte Rechentricks bei Gaskraftwerken sind nicht tolerierbar: Das BAFU will nämlich die verbleibenden Emissionen von Gaskraftwerken aus der Gesamtmengen-Berechnung der CO2-Emissionen ausklammern. Auch dafür gibt es keine fachliche oder rechtliche Grundlage.