Atommülllagersuche: Widerstand vorprogrammiert
Ohne den Einbezug der Bevölkerung wird es in der Schweiz keine Atommülllager geben. Der heute vom Bund lancierte partizipative Prozess blendet die wahren Probleme aus, ist unverbindlich und wird zu massiven Widerständen führen. Die Grünen haben deshalb eine parlamentarische Initiative eingereicht, in welcher sie die Wiedereinführung des Mitspracherechts der Kantone bei Atommülllagern fordern.
Die Suche nach einem Atommülllager in der Schweiz ist heute um keinen Schritt weiter gekommen. An den Rahmenbedingungen der regionalen Partizipation wurde nichts geändert. Die zentralen Probleme und Gefahren eines Tiefenlagers für atomaren Abfall werden ausgeblendet. Während in den geplanten partizipativen Prozessen über die Gebäude und Zufahrtswege an der Oberfläche gesprochen wird, ist immer noch unklar, wie der Atommüll während mehreren 100‘000 Jahren unter der Erde gelagert werden soll und ob ein Tiefenlager im Opalinuston überhaupt eine Lösung ist. Die Regierung von Baden-Württemberg stellt letzteres jedenfalls in Frage. Zudem ist die Beteiligung der Bevölkerung unverbindlich und beschränkt sich auf das Informieren eines ausgewählten Publikums, dessen Stellungnahme ohne Rechtsfolge in die Gesamtbeurteilung fliesst.
Die Grünen sind der Ansicht, dass der Atommüll, den die Schweiz noch immer produziert, auch in der Schweiz entsorgt wird. Neben den technischen Problemen, die noch immer ungelöst sind, muss die betroffene Bevölkerung ernst genommen werden und mitentscheiden können. Die partizipativen Prozesse sind dagegen eine Farce. Deshalb verlangen die Grünen in einer parlamentarischen Initiative die Wiedereinführung des Mitspracherechts der Kantone bei Atommülllagern. Spätestens wenn die Bagger auffahren, wird es ein Gorleben in der Schweiz geben und der Widerstand der Zivilbevölkerung wird massiv sein.
Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang die Namensänderung der beiden Standorte „Bözberg“ und „Zürcher Weinland“. Offenbar versuchen die Behörden die Probleme zu verschleiern, indem sie ihnen neue Namen geben. Ungeniessbarer Wein bleibt aber auch in neuen Schläuchen ungeniessbar.