Das Jagdgesetz dient dem Schutz bedrohter Arten. Die Vorlage des Bundesrats und der Umweltkommission zur Revision des Jagdgesetzes würde das Schutzziel aber ins Gegenteil verkehren: Heute bereits bedrohte oder geschützte Arten wie Höckerschwan, Biber, Wolf, Luchs oder Bär drohen praktisch zum Abschuss freigegeben zu werden. Denn die Vorlage will beispielsweise «Abschüsse auf Vorrat» ermöglichen. Die geschützten Tiere sollen also bereits bei wahrscheinlichen und nicht erst bei tatsächlichen Schäden abgeschossen werden können. Zudem soll die Kompetenz zur Freigabe von Abschüssen vom Bund zu den Kantonen verschoben werden. Auch soll es dem Bundesrat jederzeit möglich sein, die Liste der regulierbaren Tierarten ohne Rücksprache mit dem Parlament zu erweitern.

Für die GRÜNEN ist diese Vorlage inakzeptabel: Den Artenschutz aufzuweichen, während das Artensterben in der Schweiz und weltweit ungebremst voranschreitet, ist absurd und kurzsichtig. Die Grüne Fraktion wird daher in der morgigen Debatte die Rückweisung der Vorlage unterstützen. Zudem wird die Geschäftsleitung der GRÜNEN ihrem Vorstand beantragen, sich einem allfälligen Referendum anzuschliessen, sollte das Parlament die Vorlage nicht korrigieren. Die Umweltverbände haben bereits ein solches angekündigt.