Bisher verstand man unter «Terrorismus» die Anwendung von Gewalt, um Furcht und Schrecken zu verbreiten. Im neuen Terrorgesetz sind diese Bedingungen aber nicht aneinander geknüpft. Es reicht, «Furcht und Schrecken» zu verbreiten. Angstmacherei als politisches Mittel erfüllt also die Definition. Verbreitet, wer vor einer Diktatur in der Schweiz warnt, Furcht und Schrecken? Dieses Beispiel ist zugespitzt. Aber in einem Rechtsstaat sind klare Definitionen zentral. Zudem könnten autoritäre Staaten die Definition übernehmen, um Kritiker als Terroristen zu verfolgen.

Vergebliche UNO-Kritik

50 Rechtsprofessor*innen haben vor dem Terrorgesetz gewarnt und die UNO befürchtet, dass wir mit dem Gesetz ein gefährliches Präjudiz gegen Minderjährige schaffen. Denn die Massnahmen sind bei 12-Jährigen, der Hausarrest ab 15 Jahren zulässig. Aufgrund eines reinen Verdachts können Minderjährige bis zu sechs Monate in ihrer Liegenschaft eingesperrt werden! In keinem westlichen Land, ausser in den USA, ist das zulässig. Radikalisierten Kindern muss mit Prävention und echten Massnahmen begegnet werden. Sechs Monate wegsperren schafft keine Sicherheit.

Mathias Zopfi
Ständerat GL
Folge Mathias Zopfi auf Twitter