Sex benötigt die Zustimmung aller Beteiligten. Eigentlich logisch. Was überall sonst im gesellschaftlichen Zusammenleben gilt, soll im Sexualstrafrecht unmöglich sein, argumentieren die Gegner der Zustimmungslösung. Und das, obwohl das Zustimmungsprinzip bereit vielfach im Strafrecht verankert ist: Ein Hausfriedensbruch bedingt die fehlende Zustimmung der*des Hausbesitzer*in. Und auch die Aufnahme eines Telefongesprächs ist nur verboten, wenn die Gesprächspartner*in ihre Zustimmung nicht gegeben haben.  

Wie kann es also sein, dass das eigene Haus – ja sogar der eigene Vorgarten – besser geschützt sind, als die sexuelle Integrität? Dieser Widerspruch führt uns einmal mehr deutlich vor Augen, wie weit verbreitet gesellschaftliche Mythen über Sexualität und Begehren sind – und ihren Weg sogar ins Gesetz finden. Ich bin der Meinung: Ein Nein ist niemals ein Ja. «Sie will es nicht, aber insgeheim schon» – das ist Verharmlosung von sexueller Gewalt. Genau hier setzt die Zustimmungslösung an.   

In kleinen Schritten 
Genauso, wie die Bilder in unseren Köpfen, ändert sich auch das Gesetz nur langsam. Und trotzdem konnte die Grüne Bundeshausfraktion, zusammen mit zahlreichen Organisationen aus der Zivilgesellschaft, den Nationalrat nun von «Nur Ja heisst Ja» überzeugen. Ein wichtiger erster Schritt, den es nun im Ständerat zu bestätigen gilt.  

Denn das aktuelle Schweizer Sexualstrafrecht ist aus der Zeit gefallen. So können im aktuellen Gesetz nur Frauen Opfer von Vergewaltigung werden, und auch das nur, wenn Nötigung im Spiel ist. Uns allen ist bewusst: Der Realität entspricht das nicht. Auch Männer können vergewaltigt werden, auch non-binäre Personen werden vergewaltigt. Und nicht jede Vergewaltigung geschieht mit einem Messer am Hals. Das Gesetz muss hier nachziehen! 

Im gleichen Zug wollen wir GRÜNE einen weiteren Missstand beheben: Revenge Porn, also die Verbreitung von Videos mit sexuellem Charakter ohne die Zustimmung der abgebildeten Person, soll strafbar werden. Diese Forderung geniesst die Unterstützung von National- und Ständerat und dürfte daher bald Realität sein. Genauso wie die Einführung eines Straftatbestands für Stealthing (heimliches Entfernen oder Beschädigen des Kondoms). Ein Erfolg!  

Wir GRÜNE haben im Parlament hart dafür gekämpft, dass der Begriff der Zustimmung zum Fundament des Sexualstrafrechts wird. Und wir werden nicht nachlassen, bis die gesamte Revision des Sexualstrafrechts unter Dach und Fach ist. Es ist unerlässlich, dass die Schweiz endlich ein modernes Sexualstrafrecht erhält, wie es immer mehr Länder in Europa bereits haben!  

Sibel Arslan 
Nationalrätin BS
@SibelArslanBS