Übernahme und Umsetzung der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache
In den Augen der Grünen müsste ein europäischer Grenzschutz menschenrechtlichen Gesichtspunkten ebenso Rechnung tragen wie Sicherheitsaspekten: leider bietet diese neue EU-Grenzschutzagentur Frontex keine Lösung für die Flüchtlingskrise. Europa braucht Solidarität bei der Aufnahme von Flüchtlingen: es gibt immer noch keinen verbindlichen europäischen Schlüssel für die Verteilung der Schutzsuchenden, der Flüchtlingsbegriff wird in den verschiedenen europäischen Ländern unterschiedlich ausgelegt und die Chancen auf Asyl variieren von Staat zu Staat beträchtlich. Vor allem aber wird mit einer Verstärkung des Grenzschutzes das Grundproblem nicht gelöst, sondern verschärft: dass es keinen „Legal Access“ zu einem Asylverfahren gibt, keine Möglichkeit also, legal in die Dublin-Zone einzureisen, um ein Asylgesuch zu stellen.
Die Grünen würden es begrüssen, wenn sich die Schweiz auf internationaler Ebene in Zukunft für mehr Solidarität und für einen legalen Zugang zu Asylverfahren engagiert und auf nationaler Ebene vermehrt mit der Frage des Schutzes von Menschen auf der Flucht beschäftigen würde.
Die Grünen fordern daher auf im Rahmen von Frontex für Verbesserungen einzutreten und sich aktiv für eine menschenrechtskonforme Grenzüberwachung einzusetzen:
- Sich für ein Verteilverfahren der Flüchtlinge auf die Dublin-Staaten gemäss ihrer wirtschaftlichen Stärke einsetzen. Dieses System sollte auch die Präferenzen von Asylsuchenden für bestimmte Aufnahmeländer berücksichtigen.
- Legale Zugänge zum Asylverfahren an den Grenzen gewährleisten (legal access)
- Alternative Zugänge nach Europa schaffen: Das Botschaftsasyl wiedereinführen, damit Asylanträge ohne gefährliche Reise wieder möglich sind und sich für sichere Reisewege für Flüchtlinge einsetzen (Safe passage).
- Systematisches und dauerhaftes Monitoring an den Grenzen einführen, um Völkerrechtsverletzungen verhindern.
- Notwendige finanzielle Ressourcen für das Rückführungsmonitoring zur Verfügung stellen, sowie eine geeignete Aus- und Weiterbildung der Ausschaffungen durchführenden Mitarbeitenden von Behörden sicherstellen
- Aufstockung der finanziellen und personellen Mittel für die Hilfe vor Ort, in den Transitländern und für die Bekämpfung von Fluchtursachen, ohne die bewährte Entwicklungszusammenarbeit zu beschneiden.
- Schulung der GrenzschutzexpertInnen: wer an den Einsätzen an der EU-Aussengrenze teilnimmt, muss über fundiertes Wissen zu den Menschen- und Flüchtlingsrechten verfügen. Das GWK muss dann bereits in der Grundausbildung ein Modul zu völker- und menschenrechtlichen Vorgaben bei der Durchführung von Grenzsicherungsmass-nahmen und die Entwicklungen in diesem Bereich müssen innerhalb von Fortbildungen berücksichtigt werden.