Wer heute in der Schweiz öffentlich zu Hass und Hetze gegen lesbische, schwule und bisexuelle Menschen als Gruppe aufruft, kann dafür nicht strafrechtlich belangt werden. Das muss sich dringend ändern, denn noch immer sind Homophobie, Diskriminierungen, Ausgrenzung und Gewalt gesellschaftliche Realität: In der Schule, bei der Arbeit, im ÖV oder samstagnachts auf dem Nachhauseweg nach dem Ausgang.

Das Parlament hat im vergangenen Dezember beschlossen, die Anti-Rassismus-Strafnorm, welche Minderheiten vor Diskriminierungen schützt, um das Kriterium der sexuellen Orientierung zu erweitern – ein grosser Fortschritt. Weil Ultrarechte aus Kreisen der EDU und Jungen SVP jedoch erfolgreich das Referendum gesammelt haben, kommt es im Februar zur Volksabstimmung.

Wir brauchen einen besseren Schutz vor Hass und Hetze. Mit der Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm unternehmen wir einen wichtigen ersten Schritt. Darum ein deutliches Ja am 9. Februar 2020!

Manolito Steffen
Vorstandsmitglied Junge Grüne Schweiz,
Community Manager bei Pink Cross