Der vorliegende Revisionsentwurf will Menschen mit Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung die Änderung ihres Geschlechts und ihres Vornamens im Personenstandsregister erleichtern. Anstelle der heutigen Verfahren sollen sie dafür ohne vorgängige medizinische Eingriffe oder andere Voraussetzungen eine Erklärung gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten abgeben können. Diese Zielsetzung ist sehr zu begrüssen.

Aber die geplante Revision ist noch unbefriedigend. Sie beschränkt sich, vereinfacht gesagt, auf die Verlagerung der Zuständigkeit von den Gerichten zu den Zivilstandsämtern mit der wichtigen Folge tieferer Kosten und kürzerer Verfahrensdauern. Die Beschränkung der Reform auf diesen Hauptpunkt erscheint uns nicht genügend weitgehend. Die Grünen Partei Schweiz ist der Überzeugung, dass es ein umfassenderes Vorgehen braucht.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)