21. August 2020: Es ist offensichtlich, dass die Wiederwahl des weissrussischen Präsidenten Lukaschenko nicht rechtmässig zustande kam. Die Staats- und Regierungschefs der EU haben deshalb einstimmig beschlossen, die Wahl Lukaschenkos nicht anzuerkennen, da diese weder fair noch frei gewesen sei. Die Schweiz hat sich dazu bisher noch nicht offiziell geäussert. Das EDA hat Weissrussland lediglich im Zusammenhang mit der Verhaftung des Schweizers Tanguy Darbellay zur Einhaltung der Menschenrechte aufgefordert.

Die GRÜNEN Schweiz sind entsetzt über die äusserst brutale Polizeigewalt in Belarus, über die permanente Verletzung der Menschrechte und über die weder freien noch fairen Präsidentenwahlen. Die repressive Polizeigewalt gegenüber Oppositionellen und Demonstranten kann aus rechtsstaatlicher Sicht in keiner Weise akzeptiert werden. Es ist deshalb unverständlich, dass sich die offizielle Schweiz bis anhin nicht vom undemokratischen Wahlresultat distanziert hat.

Die GRÜNEN Schweiz solidarisieren sich mit der weissrussischen Bevölkerung und fordern den Bundesrat auf, dass er

  • die weder fairen und noch freien Wahlen verurteilt,
  • wie die EU die Wiederwahl von Alexander Lukaschenko nicht anerkennt,
  • die brutale Polizeigewalt gegen Oppositionelle und Demonstranten aufs schärfste kritisiert,
  • die Einhaltung der Menschrechte einfordert und sich für die Freilassung der politischen Gefangenen einsetzt,
  • sich den Sanktionen der EU anschliesst und
  • den Schweizer Botschafter sofort zurückbestellt, bis die demokratischen Verhältnisse in Belarus wiederhergestellt sind.

Stellungnahme der europäischen GRÜNEN.