Die Grünen begrüssen die Bestrebungen des Bundes, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aus- und Weiterbildungskosten neu zu regeln und einheitlich zu gestalten. Die Harmonisierung sollte sich jedoch an denjenigen kantonalen Regelungen orientieren, die heute die fortschrittlichsten Abzugsberechtigungen haben. Die Grünen würden es zudem bedauern, wenn die Kosten für die berufliche Erstausbildung nicht abzugsfähig wären.

Nicht einverstanden sind die Grünen damit, dass neu Aus- und Weiterbildungskosten nicht mehr als Gewinnungskosten abzugsfähig sein sollen, sondern nur als allgemeiner und auf 4000 Franken begrenzter Abzug. Dieser Betrag ist viel zu tief angesetzt worden und würde eine Schlechterstellung gegenüber der heutigen Regelung in vielen Kantonen bedeuten. Soll an einer Obergrenze festgehalten werden, wäre eine von 12’000 Franken gerechtfertigt.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)