Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes
Vernehmlassungsantwort zum Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes
Wir begrüssen die vorgeschlagene Revision des Bundesrates und insbesondere die Aufnahme der forensischen Dienste in die Liste der Leistungen des Opferhilfegesetzes (OHG). Damit die Schweiz ihren internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Istanbul-Konvention nachkommt, sind jedoch weitere Massnahmen erforderlich. Dem Bereich der Opferhilfe müssen zusätzliche Mittel zugewiesen werden, um ein ausreichendes Angebot an Anlaufstellen im ganzen Land zu schaffen. Der Bund muss ausserdem seine Beiträge an die Ausbildung von Personen, die mit der Opferhilfe betraut sind, unbedingt beibehalten.