Eine Friedensfahne weht im Wind.
© Brigitte Marti

Darum braucht es am 19. Mai dein Ja zur EU-Waffenrichtlinie

  • Die geänderte Waffenrichtlinie ermöglicht eine bessere Rückverfolgbarkeit der Schusswaffen.
  • Sie bietet mehr Sicherheit für die Bevölkerung, da der zivile Waffenbesitz eingeschränkt wird und eine – wenn auch bescheidene – Kontrolle eingeführt wird.
  • Bessere Kontrolle heisst:  Weniger Tote und Verletzte durch Schusswaffen.
  • Die GRÜNEN werden sich weiterhin für eine strengere Regulierung des Waffenhandels einsetzen.

Infolge der Terroranschläge der letzten Jahre, die Europa und insbesondere Paris im Jahr 2015 heimgesucht haben, wurde die EU-Waffenrichtlinie überarbeitet. Ziel ist es, den Zugang zu halbautomatischen Waffen zu erschweren und den Informationsaustausch zwischen den Staaten zu verbessern. Als assoziiertes Mitglied des Schengen-Raums muss die Schweiz die neuen Bestimmungen, welche Ausnahmen für die Schweiz enthalten, übernehmen.

Das Waffengesetz muss daher revidiert werden: Halbautomatische Waffen würden neu der Kategorie «verboten», statt wie bisher den «bewilligungspflichtigen Waffen», zugeordnet. In der Praxis wird sich mit dieser Richtlinie nicht viel ändern, denn die Schweiz konnte als Schengen-Mitglied eine ganze Reihe von Ausnahmen für sich aushandeln, die den Geltungsbereich dieser neuen Bestimmungen erheblich schwächen. Der Bundesrat konnte ein totales Verbot von halbautomatischen Waffen vermeiden: Ordonnanzwaffen sind von dieser Revision nicht betroffen und die «Schweizer Tradition» des Schiessens bleibt erhalten (reguläre Schütz*innen oder Mitglieder eines Schiessvereins können weiterhin halbautomatische Waffen erwerben). Dieses Projekt ist vor allem kosmetischer Natur: Es wird weder ein nationales Waffenregister eingeführt, noch werden den Käufer*innen medizinische oder psychologische Tests auferlegt.

Die wichtigsten Gründe für ein klares Ja

1. Eine bessere Rückverfolgbarkeit der Schusswaffen

Um die Rückverfolgbarkeit von Waffen zu verbessern, müssen Waffenhändler die durchgeführten Transaktionen schnell kommunizieren, die derzeitigen Inhaber*innen halbautomatischer Waffen müssen sich bei ihrem Kanton anmelden und alle Elemente einer Waffe werden nun bei der Herstellung gekennzeichnet. Schliesslich wird der Informationsaustausch zwischen den Schengen-Staaten erleichtert (z.B. bei Verweigerung der Erteilung einer Genehmigung zum Tragen von Waffen an eine Person). Diese bescheidenen Neuerungen werden zu mehr Sicherheit und Prävention beitragen.

2. Mehr Sicherheit für die Bevölkerung

Gemessen an der Anzahl der Schusswaffen pro Kopf in der Welt (zwischen 2,5 und 3 Millionen Schusswaffen sollen in der Schweiz im Umlauf sein) liegt die Schweiz leider an dritter Stelle – mit dramatischen Folgen bezüglich häuslicher Gewalt oder der Anzahl der Selbstmorde mit Schusswaffe. Tatsächlich ist die Schusswaffe das Instrument, das dem Opfer die geringste Überlebenschance lässt.

Eine Einschränkung und bessere, wenn auch bescheidene Kontrolle des zivilen Waffenbesitzes würden zu einer erhöhten Sicherheit für die Bevölkerung beitragen. Dieses Projekt geht den ersten Schritt in die richtige Richtung, indem es den Besitz halbautomatischer Waffen auf reguläre Schütz*innen oder Mitglieder einer Schiessgesellschaft beschränkt, was symbolisch wichtig ist.

3. GRÜNE werden sich weiterhin für eine strengere Regulierung des Waffenhandels einsetzen

Während der parlamentarischen Debatte haben sich die GRÜNEN für eine bessere Verfolgung und für eine Verringerung der Waffen im Umlauf eingesetzt. Sie werden dieses Engagement in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen.