Ja zur Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen

  • Mehr Organspenden – mehr Leben retten: Das Gesetz – und damit der Wechsel zur Widerspruchslösung – trägt dazu bei, dass mehr Organe für Organtransplantationen zur Verfügung stehen. Damit werden nicht nur Leben gerettet, sondern es wird auch die Lebensqualität vieler Menschen verbessert.
  • Entlastung der Angehörigen: Angehörige können zukünftig davon ausgehen, dass eine Organspende gewollt ist, wenn kein Wille der verstorbenen Person festgehalten ist. Das entlastet in einer schwierigen Situation. Wenn sie davon ausgehen, dass die Organspende nicht im Sinn der verstorbenen Person ist, haben Angehörige aber in jedem Fall weiterhin das Recht ihr Veto einzulegen.
  • Gesetz stellt Information der Bevölkerung sicher: Das Gesetz stellt sicher, dass die Bevölkerung genau über die Widerspruchslösung und deren Bedeutung informiert wird und dass alle Menschen ihre eigene Entscheidung treffen können.

In der Schweiz werden pro Jahr rund 450 Organe gespendet. Die dadurch ermöglichten Transplantationen sichern nicht nur das Überleben der betroffenen Patient*innen, sondern sie verbessern auch deren Lebensqualität massiv. Doch in der Schweiz werden heute weniger Organe gespendet, als eigentlich benötigt werden. 2021 befanden sich deshalb 1’434 Personen auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Manche Patient*innen warten bis zu drei Jahre auf eine Organspende. Nicht für alle kann rechtzeitig ein Spendenorgan gefunden werden: Im letzten Jahr sind 72 Personen auf der Warteliste verstorben. Heute gilt in Bezug auf Organspenden in der Schweiz die sogenannte «Zustimmungslösung»: Organe dürfen von verstorbenen Personen nur dann entnommen werden, wenn eine dokumentierte Zustimmung für eine Organspende, z.B. mit einem Organspendeausweis, vorliegt. Liegt keine dokumentierte Zustimmung vor, werden die nächsten Angehörigen angefragt, ob ihnen der Wille der verstorbenen Person bekannt ist. Obwohl eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung der Organspende grundsätzlich positiv gegenübersteht, haben nur sehr wenige Menschen eine Spendenkarte ausgefüllt. Es gibt also eine grosse Differenz zwischen der grundsätzlichen Spendebereitschaft und der tatsächlichen Spenderate. Darum wurde am 22. März 2019 die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» eingereicht. Sie hat zum Ziel, die Anzahl der Organspenden zu erhöhen. Das Parlament hat dieses Anliegen aufgenommen, einzelne Elemente der Initiative aber mit einem indirekten Gegenvorschlag gezielt verbessert. Die Zustimmungslösung soll demnach, wie in den meisten westeuropäischen Ländern, durch eine «erweiterte Widerspruchslösung» abgelöst werden: Menschen, die ihre Organe nicht spenden möchten, sollen dies zukünftig explizit festhalten. Ansonsten wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die verstorbene Person der Organspende zustimmt. Angehörige können sich aber weiterhin gegen eine Organspende aussprechen, wenn dies dem (mutmasslichen) Willen der verstorbenen Person entspricht. Ein solches Gespräch mit den Angehörigen findet auch zukünftig in jedem Fall statt. Wenn kein dokumentierter Wille vorliegt und auch keine Angehörigen erreicht werden können, dürfen auch zukünftig keine Organe entnommen werden. Die Initiant*innen der Initiative sind mit dem indirekten Gegenvorschlag einverstanden. Sie werden die Volksinitiative zurückziehen, wenn die Änderungen des Transplantationsgesetzes, über welche wir am 15. Mai 2022 abstimmen, angenommen wird.

Die Widerspruchslösung erhöht die Anzahl der Organspenden

Die Schweizer Bevölkerung steht einer Organspende gemäss verschiedenen Umfragen mehrheitlich positiv gegenüber. Trotzdem hat nur ein Bruchteil der Bevölkerung zu Lebzeiten einen Organspendeausweis ausgefüllt. Dank eines Aktionsplans konnte die Zahl der Organspender*innen in den letzten Jahren zwar gesteigert werden, doch in der Schweiz werden immer noch weniger Organe gespendet, als eigentlich benötigt werden: 2021 befanden sich 1’434 Patient*innen auf der Warteliste für eine Transplantation. Der Wechsel zur Widerspruchslösung kann dazu beitragen, dass bei denjenigen Personen, die ihre Organe spenden möchten, vermehrt auch tatsächlich eine Organtransplantation vorgenommen wird. Heute wird eine Organspende oftmals von den Angehörigen abgelehnt, wenn der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt ist. Dass der Wechsel zur Widerspruchslösung die Zahl der Organspenden erhöhen kann, das zeigt auch der Blick aufs Ausland: Die meisten europäischen Länder kennen heute bereits eine Widerspruchslösung, wie sie in der Schweiz eingeführt werden soll. Und sie haben meist eine höhere Spenderate als die Schweiz. Die neue Regelung hilft also, mehr Personen das Leben zu retten oder deren Lebensqualität zu erhöhen.

Angehörige werden einbezogen und entlastet

Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes wird auch die Rolle der Angehörigen klar geregelt. Angehörige können zukünftig davon ausgehen, dass eine Organspende gewollt ist, wenn kein Wille der verstorbenen Person festgehalten ist. Damit können die Angehörigen in einer schweren Situation entlastet werden. Angehörige können sich aber auch weiterhin und in jedem Fall gegen eine Transplantation aussprechen, wenn sie davon ausgehen, dass diese nicht im Sinne der verstorbenen Person ist.

Spende ohne Angehörigenkontakt nur bei Spendenwilligen  

Ganz wichtig: Wenn kein Angehörigenkontakt möglich ist, gibt es auch künftig keine Organentnahme – ausser die betroffene Person hätte den Spendenwillen vorgängig im Register eingetragen. Das heisst: Wenn kein dokumentierter Wille vorliegt und auch keine Angehörigen erreicht werden können, dann dürfen auch zukünftig keine Organe entnommen werden.

Die Bevölkerung wird über die Widerspruchslösung informiert

Es ist wichtig, dass die Bevölkerung über den Wechsel zur Widerspruchslösung informiert ist. Im Gesetz ist darum festgehalten, dass die Bevölkerung regelmässig über die neue Regelung aufgeklärt wird – z.B. mit einer Informationskampagne. So kann auch sichergestellt werden, dass möglichst viele Personen ihren expliziten Willen für oder gegen eine Organspende festhalten. Dieser Wille kann neu in einem vom Bund geführten Register eingetragen werden, was auch bezüglich des Datenschutzes eine Verbesserung gegenüber dem Status Quo darstellt.