Das Anti-Piraterie-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement – Acta) gefährdet aus Sicht der Grünen die Grundrechte, da es die Urheberrechte der multinationalen Konzerne in den Vordergrund stellt, die Informationsfreiheit, die Meinungsfreiheit sowie grundlegende Rechtsprinzipien aber vernachlässigt. Dies sieht der Bundesrat offenbar auch so, weshalb er vorerst auf die Unterzeichnung des Abkommens verzichtet. Der Einsatz der Grünen hat sich damit gelohnt – waren sie es doch, welche die Kritik ins Parlament getragen haben.

Die Grünen anerkennen die Notwendigkeit, Urheber für ihr Werk fair zu entschädigen, insbesondere die Kulturschaffenden. Mit der Motion von Balthasar Glättli und Luc Recordon wurde sowohl im Nationalrat als auch im Ständerat bereits ein Meinungsbildungsprozess angestossen. Ausserdem organisierten die Grünen Informationsveranstaltung, an der ExpertInnen beteiligt waren, zum Thema. Am Bundesrat ist es nun aufzuzeigen, wie eine Abgeltung aussehen könnte, ohne dass die Grundrechte tangiert werden. Die zentrale Frage ist gemäss der Grünen, ob man mit Überwachungstechnologien den einzelnen Datenkonsum registrieren und möglichst präzise abrechnen will oder ob man Lösungsansätze und Mehrheiten für finanzielle Kompensationen der entgangenen Ausfälle findet.

Die Grünen halten daran fest, dass die Öffentlichkeit transparent informiert werden muss: Die Verhandlungsprotokolle müssen zwingend offengelegt werden, denn sie sind zur Klärung der Auslegungsfragen notwendig. Die Grünen werden sich an ihrer nächsten Delegiertenversammlung am 25. August vertieft mit der Netzpolitik und Acta befassen.