Bereits 2021 wurde für asylsuchende, vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen ein grundsätzliches Reiseverbot beschlossen. Dieses wurde bislang allerdings nicht umgesetzt, auch aufgrund des Kriegsausbruchs in der Ukraine. Nun soll diese Umsetzung jedoch wieder aufgenommen werden, weshalb die konkreten Bedingungen in den Verordnungen angepasst werden sollen sowie eine Ausnahme für Ukrainer*innen mit Schutzstatus S im Gesetz verankert werden soll. Die GRÜNEN erachten das grundsätzliche Reiseverbot als einen unverhältnismässigen Eingriff in die Bewegungsfreiheit sowie das Recht auf Familienleben von Geflüchteten und lehnen dieses daher weiterhin ab (vgl. dazu auch die Vernehmlassungsantwort zur damaligen Gesetzesänderung). Sie begrüssen in diesem Sinne die Ausnahme für Ukrainer*innen mit Schutzstatus S. Allerdings fordern sie, dass diese auch für andere Geflüchtete gelten sollte, da ansonsten eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung entsteht. Bezüglich der Verordnungsänderungen sehen die GRÜNEN die restriktiven Ausnahmeregelungen für Reisen ins Ausland sowie die potenziell lange Bearbeitungsdauer von Gesuchen als problematisch und lehnen insbesondere den Einbezug der Integrationskriterien für die Erteilung einer Bewilligung ab.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)