Die wirtschaftliche Entwicklung darf die Umwelt nicht negativ beeinträchtigen, sondern muss die Grenzen des Ökosystems anerkennen. Die folgenden Massnahmen und Instrumente für einen ökologischen Umbau der Wirtschaft stehen für die Grünen in der kommenden Legislatur im Vordergrund:

1. Mehr Kostenwahrheit durch die ökologische Steuerreform

  • Die sofortige Einführung einer Lenkungsabgabe auf alle nicht-erneuerbaren Energieträger
  • Die Ausweitung der CO2-Abgabe auf graue Energie
  • AKW Betreiber müssen die volle Haftung für den Schadensfall und somit die volle Versicherungsdeckung übernehmen.
  • Steueranreize für energetische Sanierungen von Gebäuden
  • Eine Gebührenordnung für Parkplätze und Road Pricing in Gemeinden und Quartieren zur Finanzierung von Gesundheits-, Umwelt- und Gebäudeschäden durch den Verkehr
  • Handelbare Bodennutzungszertifikate um dem Bodenverschleiss entgegen zu wirken

2. Hohe Umweltstandards

  • Der schrittweise Ausstieg aus der gefährlichen Atomtechnologie
  • Strenge Verbrauchsvorschriften für elektrische Geräte. Elektroheizungen und der Standby-Modus sollten wo immer möglich verboten werden
  • Minergie-P öko als Standard für alle Neubauten
  • Einführung eines CO2- Grenzwertes und eines strengen Russpartikel-Grenzwertes für alle neuen Fahrzeuge und Geräte, sowie die Nachrüstpflicht, wo immer technisch und wirtschaftlich machbar
  • Eine möglichst ökologische und gentechfreie Landwirtschaft in der Schweiz – auch nach Ablauf des Moratoriums
  • ein Patentgesetz, das den Schutz gesellschaftlicher Anliegen vor den Interessen der Industrie gewährleistet
  • Die vollständige Anwendung des Vorsorgeprinzips bei der Einführung von neuen Risikotechnologien

3. Die Förderung der technischen Innovation

  • Die Aufstockung der Mittel für Bildung, Forschung und Innovation um 10% jährlich und damit verbunden eine Neuausrichtung der Forschungsprioritäten in Richtung nachhaltige Entwicklung
  • Die Aufstockung des Programms EnergieSchweiz auf mindestens 100 Millionen Franken
  • Die Streichung der Forschungsgelder für die Kernenergieforschung

4. Die richtigen Anreize an Unternehmen

  • Die Vergabe öffentlicher Aufträge ausschliesslich an Firmen, die sich für die Umwelt engagieren
  • Die obligatorische Erhebung der Umweltbelastung von Unternehmen und deren Offenlegung
  • Steueranreize für Unternehmen, die beim Schutz der Umwelt über das gesetzliche vorgeschriebene Minimum hinaus gehen
  • Eine umweltgerechte Anlagepolitik für die Geldreserven des Bundes, insbesondere im Bereich der sozialen Sicherheit (Pensionskasse, AHV).
  • Die vollständige obligatorische Haftung von Unternehmen für von ihnen verursachte Schäden an Umwelt und Gesellschaft

5. Die KonsumentInnen einbeziehen

  • Die Energie-Etikette muss auf alle wichtigen, energierelevanten Gerätekategorien (z.B. Büroelektronik, elektrische Pumpen und Motoren, Klimageräte usw.) ausgeweitet und korrekt kommuniziert werden
  • Ressourcenverbrauch, Produktionsmethode und Herkunftsort sollten soweit als möglich auf allen Produkten gut sichtbar angebracht werden
  • Die Förderung von lokalen und regionalen Labels durch Bund und Kantone

6. Über die eigenen Grenzen hinaus denken

  • Die Schweiz soll sich international für die Einführung und Umsetzung von Kostenwahrheit und Verursacherprinzip, insbesondere im Güter- und Luftverkehrverkehr, einsetzen.
  • Importbeschränkungen für Güter, die nicht gemäss ökologischen und sozialen Minimalstandards produziert wurden

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