Verordnung über Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion (HBV)
Die Grünen stehen für die artgerechte Tierhaltung, die sich an den natürlichen Lebensbedingungen der Tiere orientiert. Artgerecht gehaltene Tiere sind vitaler, gesünder, weniger anfällig für Stress im gegenseitigen Umgang. Die artgerechte Tierhaltung beginnt mit der Zucht entsprechender Rassen. Das Wohl der Tiere schafft Vorteile für den Halter und die Konsumenten. Die Qualität der tierischen Produkte nimmt zu, das Image ist besser.
Im Landwirtschaftsgesetz der Schweiz gibt es Obergrenzen für die Tierbestände und bei den Direktzahlungen eine Bindung der Tierzahl an die landwirtschaftliche Fläche.
- Die Grünen wehren sich gegen die Aufhebung von Vorschriften, welche grosse Tierfabriken verhindern.
- Die Bestandesobergrenzen sollen in Gebieten mit nährstoffbelastetem Grundwasser weiter gesenkt werden.
- Einen weitergehenden Konzentrationsprozess in der Nutztierhaltung lehnen wir konsequent ab.
- Die Biologische Tierhaltung und Tierzüchtung sind dringend zu fördern.
- Betriebsformen mit derartigen Massentierhaltungen müssen ihr Anrecht auf Direktzahlungen verlieren.