Die GRÜNEN stellen fest, dass der Bundesrat mit der CO2-Verordnung erneut die Kompetenzen, die ihm das Gesetz gibt, nicht ausschöpft. Der Entwurf ist daher ungenügend und fällt weit hinter das zurück, was rechtlich möglich ist. Dies betrifft vor allem die Regelung der Neuwageneffizienz, die Kompensationspflicht für Treibstoffe und die Höhe der CO2-Abgabe.

Aus Sicht der GRÜNEN sind folgende Anpassungen nötig:

Die grössten Schlupflöcher, welche das Neuwagenziel verwässern, müssen gestopft werden. Schlupflöcher wie das sogenannte phasing-in und die Supercredits ermöglichen, dass in den kommenden Jahren erstens die 5-15 % der Fahrzeuge mit den höchsten CO2-Emissionen nicht berücksichtigt werden und dass zweitens die Fahrzeuge mit den besten Werten mehrfach gezählt werden dürfen. Das erleichtert die Erreichung der Zielwerte enorm. Werden diese beiden Mechanismen nicht korrigiert, so wird die angestrebte Wirkung des Neuwagenziels de facto weiter verfehlt.

Der Kompensationssatz bei Treibstoffen muss ab 2021 auf mindestens 15% im Inland erhöht werden. Die GRÜNEN begrüssen die vorgesehene Erhöhung von 10 auf 12%, sie geht aber aufgrund der grossen Ziellücke zu wenig weit. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass das aktuelle Gesetz dem Bundesrat die Kompetenz gibt, den Kompensationssatz auf bis zu 40% zu erhöhen. Der Bundesrat hat es in der Vergangenheit verpasst, seine Kompetenz schon früher auszuschöpfen.

Die Anpassung der CO2-Abgabe darf nicht auf Anfang 2022 hinausgeschoben werden. Parlament und Bevölkerung wollen, dass die CO2-Emissionen weiter gesenkt werden. Ziel ist, dass im Jahr 2021 ein inländisches Reduktionsziel von 21.5% gegenüber 1990 erreicht wird. Die CO2-Abgabe muss daher auf Anfang 2021 angepasst werden

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)