Aus Sicht der GRÜNEN ist der Gegenentwurf in der vorliegenden Fassung keine Alternative zur Initiative und führt auch nicht zu wesentlichen Verbesserungen gegenüber dem geltenden Tierschutzrecht.

Der Hauptkritikpunkt der GRÜNEN am Gegenentwurf besteht im fehlenden Einbezug von Importen, wodurch die Bemühungen hierzulande für die Verbesserung des Tierwohls ins Leere zu laufen drohen. Konsequenz des Gegenvorschlages wäre ein starker Anstieg des Importes billiger Tierprodukte aus tierquälerischer Haltung, die unsere Schweizer Bäuer*innen konkurrenzieren und unter dem Strich zu mehr Tierleid und Umweltbelastungen führen, als dies heute der Fall ist. Mit dem unzureichenden Gegenvorschlag werden Tierleid und Umweltbelastung nicht vermindert, sondern lediglich ins Ausland exportiert.

Das Tierwohl wird zudem bereits durch das Tierschutzgesetz gefordert und definiert, was der Bundesrat in seinem erläuternden Bericht ausdrücklich anerkennt. Er übernimmt lediglich die bestehende Terminologie und fügt unbestimmte Rechtsbegriffe wie «tierfreundliche» Unterbringung oder «schonende» Schlachtung hinzu. Die im erläuternden Bericht in Aussicht gestellten Verbesserungen sind rechtlich unverbindliche Absichtserklärungen und gehen wesentlich weniger weit als die Forderungen der Initiative.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)