Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft» (Biodiversitätsinitiative)
Die GRÜNEN begrüssen die Stossrichtung der Revision. Der Bundesrat anerkennt damit den immensen Handlungsbedarf: In der Schweiz sind die Hälfte der Lebensräume und ein Drittel der Arten bedroht. Mit dem Rückgang der Artenvielfalt geht auch die genetische Vielfalt verloren. Weltweit sind der Erhalt der Biodiversität zusammen mit dem Schutz des Klimas die grössten Herausforderungen des Jahrhunderts. Und sie hängen eng zusammen, wie der Weltklimarat IPCC und der Weltbiodiversitätsrat IPBES kürzlich in einem gemeinsamen Workshop aufgezeigt haben: Der Klimawandel zerstört Lebensräume und bedroht die Artenvielfalt, während gleichzeitig funktionierende Ökosysteme nötig sind für die Anpassung an die Klimaerhitzung und durch Binden von Kohlenstoff dazu beitragen, diese zu bremsen.
Dank der GRÜNEN hat der Bundesrat eine Biodiversitätsstrategie erarbeitet. Diese und der zugehörige Aktionsplan müssen nun endlich mit griffigen Instrumenten und ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln bei Bund und Kantonen umgesetzt werden. Zu diesem Schluss kommt auch die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats in ihrem Bericht vom 19. Februar 2021. Aus Sicht der GRÜNEN sind die Biodiversitätsinitiative ebenso wie die Änderung des NHG wichtige Schritte in die richtige Richtung. Allerdings reicht es nicht, wie dies der Bundesrat vorschlägt, seine bisherige – offensichtlich ungenügende – Politik gesetzlich festzuschreiben und sie geringfügig mit dem ökolo-gischen Ausgleich in Siedlungen und Agglomerationen zu stärken. Zudem fehlt die ökologische Infrastruktur von Schutz- und Vernetzungsgebieten als zentrales Element der Biodiversitätsstrategie und des Aktionsplans des Bundes.