Keine Aushöhlung des Schutzes gefährdeter Tierarten!
NEIN zum missratenen Jagdgesetz!
- Seltene Tierarten kommen noch mehr unter Druck.
Das Gesetz schwächt den Schutz wildlebender Tiere, statt ihn zu stärken. - Abschüsse geschützter Tiere sind möglich.
Und das, bevor sie Schäden angerichtet haben.
- Biber, Graureiher, Höckerschwan, Luchs etc. in Gefahr.
Diese Tiere können jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten gesetzt werden, also zum Abschuss freigegeben werden. Ohne dass Volk oder Parlament etwas dazu sagen können.
Das Jagdgesetz-Referendum kommt zustande: Es wurde am 13. Januar 2020 eingereicht.
Das Parlament hat in der Herbstsession eine Jagdgesetzrevision beschlossen, die den Schutz zahlreicher Tierarten wie z.B. Wolf, Luchs oder Fischotter massiv abschwächt. Eine kurzsichtige Entscheidung, insbesondere auch angesichts des fortschreitenden Artensterbens. Wir GRÜNE wollen dieses missratene Gesetz stoppen. Unterschreibe jetzt das Referendum!
Die Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) schiesst weit über das ursprüngliche Ziel hinaus. Eine als moderate Teilrevision für den pragmatischen Umgang mit dem Wolf gestartete Gesetzesanpassung gefährdet nach der ungenügenden Arbeit des Parlaments den Artenschutz als Ganzes und hat zu einem unausgewogenen Resultat geführt. Die Natur, geschützte Säugetiere und Vögel sowie der Tierschutz kommen noch mehr unter Druck. Nur ein Referendum gegen dieses missratene Jagdgesetz ermöglicht es, ein neues Gesetz mit Augenmass und für einen zeitgemässen und dringend nötigen Schutz der einheimischen Artenvielfalt zu schaffen.
Dazu Präsidentin Regula Rytz: «Das Jagdgesetz dient dem Schutz bedrohter Arten. Das Parlament gibt diesen Schutz zum Abschuss frei. Dagegen wehren sich die GRÜNEN gemeinsam mit den Umweltverbänden.»
Die vorliegende Jagdgesetzrevision würde den Schutz bedrohter Arten mit folgenden neuen Bestimmungen massiv abbauen:
- Neu könnten die Kantone in eigener Kompetenz Bestände von heute bereits bedrohten oder geschützten Arten zum Abschuss freigeben, wenn diese auf der Liste der regulierbaren Arten stehen.
- Der Bundesrat könnte neu ohne Einbezug des Parlaments über den Verordnungsweg geschützte Arten auf die Liste der regulierbaren Arten setzen. Dadurch würde auch ein Referendum verunmöglicht.
- Zudem würde das neue Gesetz «Abschüsse auf Vorrat» ermöglichen. Geschützte Tiere könnten bereits bei wahrscheinlichen und nicht erst bei tatsächlichen Schäden abgeschossen werden. Dadurch fehlt auch ein Anreiz, präventive Massnahmen zum Schutz von Herden zu ergreifen.
Geschützte Arten können schon heute reguliert werden. Durch die Kompetenzverschiebungen an Bundesrat und Kantone würden die Hürden dazu aber drastisch gesenkt. Der Artenschutz würde zum Spielball der Interessen einzelner Nutzergruppen. Zudem würde das Beschwerderecht der Umweltverbände geschwächt.
Echte Präventivmassnahmen sind gefragt
Um Konflikte mit grossen Raubtieren zu lösen, braucht es echte Präventivmassnahmen, die ein besseres Zusammenleben von Wild- und Nutztieren ermöglichen, etwa durch Unterstützung beim Herdenschutz. Präventives Abschiessen ist keine Lösung. Für die GRÜNEN ist die Vorlage zum Jagdgesetz daher inakzeptabel: Den Artenschutz aufzuweichen, während das Artensterben in der Schweiz und weltweit ungebremst voranschreitet, ist absurd und kurzsichtig.
Vollständiges Argumentarium als PDF
Das Jagdgesetz-Referendum kommt zustande: Es wurde am 13. Januar 2020 eingereicht.